Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels durch Frau Erdmute Pollack und Herrn Thomas Handel in der Franz-Liszt-Straße 18, 85391 Allershausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 28.08.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Antrag vom 20.07.2018 beantragen die o.g. Antragsteller die Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber Ihrer Einfahrt zum Grundstück: Franz-Liszt-Straße 18.
Der Verkehrsspiegel wurde bereits ohne Erlaubnis der Gemeinde Allershausen angebracht.
Begründet wird der Antrag auf Anbringung des Verkehrsspiegels mit der unübersichtlichen Einsicht in die Franz-Liszt-Straße.
Anzumerken ist hierzu, dass die Gemeinde nicht verpflichtet ist, private Grundstücksein- und ausfahrten mit entsprechenden Verkehrsspiegeln so auszustatten, dass ein sicheres Ein- und Ausfahren möglich ist. Jeder Grundstücksbesitzer hat hier selbst Sorge zu tragen.
Aus Sicht des Straßenverkehrsrechts handelt es sich beim Verkehrsspiegel lediglich um ein Hilfsmittel. Die Sorgfaltspflicht, beispielsweise nach § 10 StVO beim Ausfahren aus einem Grundstück, gilt weiterhin. Im Zweifelsfall muss sich der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer vorsichtig in den Bereich hineintasten oder sich einweisen lassen.
Die Franz-Liszt-Straße ist Bestandteil einer „Zone 30“.
Diskussionsverlauf
Frau Gründel regte an, den Nachbarn dazu zu bewegen, die Hecke zurück zu schneiden bzw. zu entfernen um die Sichtverhältnisse zu verbessern.
Herr Zandt bat um Prüfung, ob die Hecke überhaupt zulässig ist.
Herr Dinkel plädierte dafür, dass die Hecke zurückgeschnitten wird.
2. Bürgermeister Vaas warnte davor, mit einer Zustimmung zu dem Antrag Bezugsfälle im gesamten
Gemeindegebiet zu schaffen.
Beschluss
Dem Antrag auf Anbringung des beantragten Verkehrsspiegel an einem gemeindlichen Baum (öffentliche Grünfläche) wird nicht statt gegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2
Datenstand vom 21.09.2018 09:42 Uhr