Abbruch eines Wintergartens und eines Carports; Neubau einer Garage auf der Fl.Nr. 201/5, Gemarkung Tünzhausen durch Herrn Harald Reith; Hinweis TOP 3 Beschluss-Nr. 94 der GR-Sitzung vom 19.06.2018
Daten angezeigt aus Sitzung: 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.09.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) | 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen | 18.09.2018 | ö | Beschliessend | 3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben entspricht den Vorgaben des genehmigten Vorbescheides des LRA Freising vom 09.07.2018.
Die geforderte Abstandsflächenübernahmeerklärung der Fl.Nr. 201/7, Gemarkung Tünzhausen (Obst)
liegt vor.
Da die Zufahrt über das Nachbargrundstück führt, ist eine entsprechende Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) vorzulegen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.10.2018 09:53 Uhr