Abbruch eines Wintergartens und eines Carports; Neubau einer Garage auf der Fl.Nr. 201/5, Gemarkung Tünzhausen durch Herrn Harald Reith; Hinweis TOP 3 Beschluss-Nr. 94 der GR-Sitzung vom 19.06.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.09.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben entspricht den Vorgaben des genehmigten Vorbescheides des LRA Freising vom 09.07.2018.

Die geforderte Abstandsflächenübernahmeerklärung der Fl.Nr. 201/7, Gemarkung Tünzhausen (Obst) liegt vor.

Da die Zufahrt über das Nachbargrundstück führt, ist eine entsprechende Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) vorzulegen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2018 09:53 Uhr