Umbau eines Einfamilienhauses mit Wintergarten durch Verena Hermann und Günther Franke auf der Fl.Nr. 142/1, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.09.2018 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Ampertalstraße.
Mit der Baumaßnahme wird innerhalb des Baufensters das Obergeschoss ausgebaut und die Fassade mit Holz verkleidet.
Folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes Ampertalstraße sind berührt:

  • Asymmetrisches statt symmetrisches Satteldach
  • Dachneigung
  • Baufenster Wintergarten (24 ° statt 30°)

Ein Retentionsraum entsprechend der Grünordnung und Freiflächen (Faktor 0,4xm²)auf die
private  Grundstücksfläche ist nachzuweisen. Die Oberflächenentwässerung (Sickerdohle) ist regelmäßig auf Funktion zu überprüfen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Dachform, Dachneigung und Baufenster werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2018 09:53 Uhr