Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Aiterbach "Aiterbach Nordost"; Erneute Billigung des Planentwurfs und erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung; Hinweis auf TOP 5 der GR-Sitzung vom 10.04.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.09.2018 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

In der Sitzung am 10.04.2018 hat der Gemeinderat die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen behandelt.

Die beschlossenen Änderungen wurden in den Satzungsentwurf eingearbeitet.
Mit der Erstellung der vom Wasserwirtschaftsamt geforderten hydraulischen 2-d-Berechnung wurde das Büro S2 Beratende Ingenieure, Barbing, beauftragt. Das Berechnungsergebnis zeigt, dass die Flurnummer 832 teilweise vom Hochwasser eingestaut wird. Die geplante Wohnbebauung liegt jedoch außerhalb des Überschwemmungsgebietes und wird von einem 100-jährig en Hochwasserereignis des Atterbaches nicht tangiert.

Der überarbeitete Satzungsentwurf ist nunmehr vom Gemeinderat erneut zu billigen und die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den überarbeiteten Entwurf der Einbeziehungssatzung "Aiterbach Nordost" mit der Begründung in der Fassung vom 08.08.2018.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2018 09:53 Uhr