Bebauungsplan "Eggenberger Feld Süd; Beratung und Beschlussfassung zu zwei Änderungsvorschlägen; Hinweis auf TOP 2.1 der Sitzung am 28.08.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.09.2018 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

In der Sitzung am 28.08.2018 wurde der Planentwurf für das Baugebiet "Eggenberger Feld Süd" vorgestellt und gebilligt.

Im Diskussionsverlauf wurde u.a. die Anlegung eines Gehweges auf der Westseite der Jobsterstraße angeregt. Diese Anregung wurde aufgegriffen und die Planer gebeten zu prüfen, inwieweit dies möglich ist. Das IB Dippold+Gerold hat die erforderliche Trassierung und den Flächenbedarf ermittelt. Im nördlichen Bereich bis zur geplanten Kindertagesstätte ergeben sich keine größeren Probleme und Verschiebungen. Die Parzellen 6 bis 34 werden dadurch zwischen
1 m² und 16 m² kleiner. Im südlichen Bereich hingegen sind nach Rücksprache mit den Planern größere Eingriffe in die Parzellierung mit Verschiebungen erforderlich, die aber machbar wären. Auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist davon betroffen. Der notwendige zusätzliche Flächenbedarf zwischen 25 m² und 35 m² je Parzelle (Nr. 34, 39,45, 50, 55, 59 und 63) müsste auf die anschließenden Grundstücke aufgeteilt werden, so dass je neuem Grundstück sich nur ein geringer Flächenverlust ergibt.
Der Gehweg sollte dann auch entlang der Straße nach Eggenberg bis zur Einmündung der Nord-Süd-Erschließungsstraße weiter gezogen werden. Hier ergeben sich keine Flächenveränderungen und auch keine Änderungen in der Parzellierung.

Außerdem wurden angeregt, die Zufahrt zu den westlichen landwirtschaftlich genutzten Grundstücken nicht ganz im Norden vorzusehen, sondern in Verlängerung der breiteren Erschließungsstraße zwischen Parzelle 64 und 65. Wegen der geplanten Tiefgaragenzufahrt auf Parzelle 65 müsste die im Plan dargestellte Feldzufahrt nach Norden in die Parzelle 64 verschoben werden.

Vom Gemeinderat ist nun zu entscheiden, ob die beiden beschriebenen Änderungen erfolgen sollen.

Die beiden mit der Planung beauftragten Büros sprechen sich wegen erheblicher Sicherheitsbedenken ausdrücklich gegen diese Umplanung aus (siehe E-Mail Frau Linke (Büro Kerling) und Herr Krimbacher vom Planungsverband).

Um den Planungsaufwand gering zu halten, würde aber der am 28.08.2018 gebilligte Planungsstand ins Verfahren gehen. In der Begründung wird aber auf die ggf. heute beschlossenen Änderungen hingewiesen und diese werden dann im weiteren Verfahren eingearbeitet.

Beschluss 1

Der am 28.08.2018 vom Gemeinderat gebilligte Bebauungsplanentwurf für das Gebiet "Eggenberger Feld Süd" ist zu ändern und entlang der Jobsterstraße auf der Westseite und der Straße nach Eggenberg ein Gehweg einzuplanen.

Mit dem Vorgehen, den am 28.08.2018 gebilligten Planungsstand ins Verfahren zu gehen, besteht Einverständnis.
In der Begründung ist aber auf die heute beschlossenen Änderungen hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 13

Beschluss 2

Im Verlauf der Sitzung wird durch GR Held vorgeschlagen, den Gehweg westlich der Jobsterstraße nur bis zur Einfahrt der Bauparzellen 34 und 39 zu planen.

Diesem Vorschlag stimmt der Gemeinderat zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die im Planentwurf vom 28.08.2018 vorgesehene Zufahrt zu den südwestlichen landwirtschaftlichen Grundstücken (Eigentümer Sixt) ist bereits gesichert durch die geplante Abfahrt entlang der Autobahnbrücke.

Die nördliche Zufahrt zu den hinterliegenden landwirtschaftlichen Grundstücken erfolgt über die alte Eggenbergerstraße (Verlängerung Anton-Bruckner-Straße, Fl.Nr. 1299, 1299/1). Diese ist gewidmet als öffentlicher Feld- und Waldweg und seit 1963 mit einem Geh- und Fahrtrecht zugunsten der Gemeinde Allershausen belegt.

Auf Nachfrage bei der Autobahndirektion Südbayern (Herrn Pimpi) wäre diese bereit, den Unterhaltsweg entlang der Autobahnwalls entsprechend widmen zu lassen.

Im Gegenzug müsste die Gemeinde die Unterhaltspflicht übernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Verhandlungen zu führen.

Der Anregung von GR Zwingler auf Änderung der Zufahrt zu den Hinterlegergrundstücken wird deshalb nicht gefolgt.

D.h . die ursprüngliche Planung wird nicht geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2018 09:53 Uhr