Errichtung eines Regenrückhaltebeckens für den Ortsteil Laimbach; Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Eingangs machte 1. Bürgermeister Popp deutlich, dass die Angelegenheit zwischenzeitlich mehr als frustrierend ist. Nach dem Antrag der Ortsgemeinschaft Laimbach erteilte der Gemeinderat den Planungsauftrag für die Maßnahme im März 2015. Im Mai 2015 lag der 1. Entwurf vor. Eigentlich sollte man von den Behörden Hilfestellung und Unterstützung erhalten. Man erlebt aber nur "Verhinderung" und "Blockadehaltung". Die Kosten sind nunmehr von 30.000,00 € auf 80.000,00 € angestiegen - und kein Ende in Sicht.

Frau Ruhland  erläuterte noch einmal die Planung und den bisherigen Verfahrensablauf.

  • Machbarkeitsstudie Laimbach: auf Anregung Laimbacher Bürger durch Gemeinde im März 2015 beauftragt, Fertigstellung im Mai 2015 (in Zusammenarbeit mit Dr. Löhr)
  • mit Wasserwirtschaftsamt abgestimmt und von diesem ausdrücklich begrüßt
  • Präsentation bei den Bürgern am 07.10.2015
  • Abstimmungen mit Grundstückseigentümern (wer macht mit?), Gemeinde kann Flurnr. 2314 erwerben
  • Detailplanung für Rückhalteflächen: Antrag auf Genehmigung im Mai 2016 (vorher zur Abstimmung mit WWA und UNB Gespräche, vorab-Mails)
  • Oktober 2016: Nachfrage bei LRA FS: Einverständniserklärungen der Eigentümer nicht vollständig. Außerdem werden zwei weitere Ordner der Planunterlagen nötig, werden im Januar 2017 zusammen mit den Einverständniserklärungen nachgereicht.
  • Februar 2017: Nachforderungen der Unteren Naturschutzbehörde im Text, werden eingearbeitet und zur Abstimmung an die UNB geschickt.
  • Ende April 2017: Rückmeldung der UNB (dazu noch Forderung nach Ökokontomeldung), Aktualisierung der Anträge und Abgabe Anfang Mai 2017
  • Juni 2017: Ablehnung des Antrags auf wasserrechtliche Genehmigung
  • September 2017: Termin mit WWA zur fachlichen Abstimmung
  • Ergebnis der Besprechung: Baugrundgutachten, Vermessung (DGM nicht ausreichend) und hydraulische Berechnung erforderlich, Bemessung der Dämme muss nach DWA-Merkblatt M 522 erfolgen)
  • Angebote dafür werden eingeholt, Aufträge im Januar 2018 vergeben. Im April liegt Vermessung vor, im Juli das Baugrundgutachten.
  • Besprechung der Dimensionierung der Dämme nach hydrologischer Berechnung mit Frau Fröhlich vom WWA am 7. August 2018
  • Planung würde so passen, allerdings müsste bei Dammbruch ein Objektschutz für das im Talraumgelegene Anwesen nachgewiesen sein (Aktennotiz), wofür an sich nicht die Gemeinde zuständig ist
  • fraglich, ob Planung dann realisierbar ist, Alternativen?

Nach den Ausführungen von Frau Ruhland gibt es drei Möglichkeiten, wie weiter vorgegangen werden kann:
Variante A:        Planung wie bisher „durchziehen“, aber mit breiteren Dämmen und höheren Kosten als geplant, Objektschutz ist zu klären!
Variante B:        Planung nur auf Grundstück der Gemeinde, Rückhalt ohne Damm, stattdessen Rückhalt durch Abgrabung
Variante C:        Planung nur auf Grundstück der Gemeinde ohne Rückhalt, nur ökologische Umgestaltung als Ausgleichsfläche z. B. Hochstauden, artenreiches Feuchtgrünland (wie bereits im Wasserrechtsantrag enthalten) - hat keine Wirksamkeit für Laimbach

Bisher sind lt. Frau Ruhland bereits Kosten für die verschiedenen Planungen und Gutachten in Höhe von 14.500,00 € entstanden.

Diskussionsverlauf

Herr Kortus regte an, die Variante B zu realisieren und dazu noch einen niedrigen Damm zu errichten.

Diese Variante würde nach Aussage von Frau Ruhland das Rückhaltevolumen erheblich reduzieren. Ohne Genehmigungsverfahren konnten nur max. 1.800  m³ zurück gehalten werden.

Herr Mück stellte die Frage, ob das WWA schon gemerkt hat, dass die Gemeinde für den Ortsteil Laimbach in Sachen Hochwasserrückhalt etwas Positives machen will.

Herr Schrödl schlug vor, die Laimbacher vom derzeitigen Stand zu informieren.

Zum weiteren Vorgehen sollte nach Ansicht des Vorsitzenden noch einmal ein klärendes Gespräch mit dem WWA (Abteilungsleiter) geführt werden. Sollte sich dann keine verträgliche Lösung abzeichnen, ist Variante B umzusetzen.

Beschluss

1. Bürgermeister Popp und Planerin Ruhland werden beauftragt, mit dem Wasserwirtschaftsamt (Abteilungsleiter) noch einmal ein klärendes Gespräch zu führen um die Planung verwirklichen zu können. Sollte sich dann keine verträgliche Lösung abzeichnen, ist Variante B umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2018 10:41 Uhr