Straße nach Kranzberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.3

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße „Straße von der F6 nach Kranzberg“, die mit der Flurnummer 1268 und einer Länge von insgesamt 0,485 km, wovon 0,460 km in der Baulast der Gemeinde Allershausen und 0,025 km in der Baulast der Isar-Amper-Werke (Brücke über den Amperkanal) stehen, gewidmet wurde (s. Eintragungsverfügung vom 01.11.1963). Der Weg erfüllt die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht und ist daher nun zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung „Feldzufahrt bei der Jobster-Linde“ abzustufen, wobei heute lediglich ein Teilstück der Fl. Nr. 1268 eingeht und der Weg nach 0,320 km bereits an der südlichen Grenze des Grundstücks mit der Fl. Nr. 694 endet (s. Orthophoto). Das restliche Teilstück mit einer Länge von 0,069 km wird hingegen eingezogen, da der restliche Weg bis zur Gemeindegrenze Kranzberg nicht mehr vorhanden ist. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Allershausen. Baulastträger des gesamten Weges ist die Gemeinde Allershausen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Straße von der F6 nach Kranzberg“ mit einer Länge von 0,320 km zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung „Feldzufahrt bei der Jobster-Linde“ und die Teileinziehung der restlichen Flurnummer 1268, Gem. Allershausen, mit einer Länge von 0,069 km.
Flurstück: 1268 (T), Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,320 km
Anfangspunkt: Abzweigung von der Straße mit der Fl. Nr. 737, Gem. Allershausen (s. grüne Markierung)
Endpunkt: südliche Grenze des Grundstücks mit der Fl. Nr. 694, Gem. Allershausen (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast des Weges liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 01.11.1963 hinge wiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2018 10:41 Uhr