Straße von Laimbach nach Kleinkammerberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 16.10.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeindeverbindungsstraße „Straße von Laimbach zur Gemeindegrenze nach Kleinkammerberg“, die mit der Flurnummer 2318, Gemarkung Allershausen, und einer Länge von 0,490 km mit der Eintragungsverfügung vom 01.11.1963 eingetragen wurde, erfüllt die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht und ist daher nun zum öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Des Weiteren ergibt sich ein kürzerer Verlauf von 0,435 km, da das Ende 2 der OS Laimbach mit Beschluss vom 08.05.2018 östlich eine Wegefläche von knapp 56 m dazugewonnen hat (s. Lageplan der OS Laimbach). Zudem werden Anfangs- und Endpunkt vertauscht.
Beschluss
Der Gemeinderat
beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Straße von Laimbach zur Gemeindegrenze nach Kleinkammerberg“ zum öffentlichen Feld- und Waldweg „Straße von Laimbach nach Kleinkammerberg“
Flurstück: 2318, Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,435 km
Anfangspunkt: Abzweig von der OS Laimbach südlich der Fl. Nr. 2339, Gemarkung Allershausen (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Gemeindegrenze nach Hohenkammer (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast des Weges liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 01.11.1963 hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.11.2018 10:41 Uhr