Straße von Tünzhausen nach Nörting
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 16.10.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeindeverbindungsstraße „GV-Straße Tünzhausen – Nörting“, die mit der Flurnummer 310 und einer Länge von 0,160 km mit der Widmung vom 20.09.1982 gewidmet wurde, erfüllt die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht und ist daher nun zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung „Straße von Tünzhausen nach Nörting“ abzustufen. Zusätzlich zu einem Teilstück der Flurnummer 310 ist ein weiteres Teilstück der Flurnummer 309 und 245/6 zu ergänzen. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Tünzhausen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Abs
tufung der Gemeindeverbindungsstraße „GV-Straße Tünzhausen - Nörting“ zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung „Straße von Tünzhausen nach Nörting“.
Flurstück: 309 (T), 310 (T) und 245/6 (T), Gemarkung Tünzhausen.
Länge gesamt: 0,160 km
Anfangspunkt: Abzweig vom Moosweg mit der Fl. Nr. 283, Gemarkung Tünzhausen (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Gemeindegrenze Kirchdorf (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast des Weges liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Widmung vom 20.09.1982 hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.11.2018 10:41 Uhr