Straße von Tünzhausen nach Schnotting


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.11

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße „GV-Straße Tünzhausen - Schnotting“, die mit der Flurnummer 178 und einer Länge von 0,750 km mit der Eintragungsverfügung vom 20.09.1982 eingetragen wurde, erfüllt die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht und ist daher nun zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung abzustufen. Dabei ist die Länge auf 0,695 km zu berichtigen, da es ratsam ist den Weg erst ab der Bebauungsgrenze beginnen zu lassen, womit auch nur noch ein Teilstück der Flurnummer 178 betroffen ist. Zudem ist es nicht sinnvoll den Anfangspunkt an einen spezifischen Namen zu koppeln, daher ist dieser folgendermaßen abzuändern: Nordöstliche Grenze des Grundstücks mit der Flurnummer 177/10. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Tünzhausen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „GV-Straße Tünzhausen - Schnotting“ zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der neuen Bezeichnung „Straße von Tünzhausen nach Schnotting“.
Flurstück: 178 (T), Gemarkung Tünzhausen.
Länge gesamt: 0,695 km
Anfangspunkt: Nordöstliche Grenze des Grundstücks mit der Flurnummer 177/10, Gem. Tünzhausen (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Einmündung in die Fl. Nr. 219, Gem. Tünzhausen. (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast der Straße liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 20.09.1982 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2018 10:41 Uhr