Schönbichlweg (Ortsstraße)


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.13

Sachverhalt

Gemäß der Eintragungsverfügung vom 27.07.1981 wurden die Flurnummern 140 und 643 als Gemeindeverbindungsstraße mit einer Länge von 0,650 km gewidmet. Im Zuge der Aktualisierung des Straßenbestandsverzeichnisses wird nun ein Teilstück dieser Straße mit einer Länge von 0,558 km zum Feldweg abgestuft. Der restliche Abschnitt von 0,092 km soll nun zur Ortsstraße „Schönbichlweg“ gewidmet werden, da bereits mit Beschluss vom 19.09.2000 die entsprechende Namensgebung und Hausnummerierung beschlossen wurde, eine Widmung aber nicht auffindbar ist. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Tünzhausen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Straße „Schönbichlweg“ in Tünzhausen als Ortsstraße neu zu widmen.
Flurstück: 140 (T), jeweils Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,092 km
Anfangspunkt: Abzweig von der Straße „Zur Hochstatt“ (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Östliche Grenze des Grundstücks mit der Fl. Nr. 176/6, Gem. Tünzhausen;
Einmündung in den öff. Feld- und Waldweg „Schönbichlweg“ (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast des „Schönbichlwegs“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf den Beschluss Nr. vom 27.07.1981 und vom 19.09.2000 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2018 10:41 Uhr