Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines bestehenden Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses durch Obermeier Armin auf der Fl.Nr. 28/4, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Münchener Straße.
Folgende Festsetzungen sind betroffen:

  • Baufenster
  • Baulinie

Im neuen Gebäude sollen 2 Wohnungen für Personal des Gasthofes und eine Ferienwohnung errichtet werden.
Wandhöhe, Dachform und Dachneigung entsprechen dem Bebauungsplan.
Die Zufahrt zu den Stellplätzen von der Münchener Straße aus ist aus Sicht der Verwaltung schwierig und sollte durch das Straßenbauamt geprüft werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiungen für Baufenster und Baulinie werden erteilt.
Die Zufahrt zu den Stellplätzen von der Münchener Straße aus ist aus Sicht der Verwaltung schwierig und sollte durch das Staatliche Bauamt bzw. die Untere Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Freising  geprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2018 11:26 Uhr