Umbau zweier Garagen in zwei Einliegerwohnungen in einem bestehenden Mehrparteienhaus durch Johanna-Freya und Bert Weiner auf der Fl.Nr. 15, Gemarkung Aiterbach; Hinweis auf TOP 2 Beschluss-Nr. 135 der GR-Sitzung vom 18.09.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteiles Aiterbach. Durch den Umbau zweier bestehender Garagen sollen zwei Einliegerwohnungen errichtet werden. Die Größe der Einliegerwohnungen beträgt 8,17 m x 8,20 m. Die GRZ wird mit 0,26 und die GFZ mit 0,55
angegeben.
Nach der derzeit geltenden Stellplatzsatzung der Gemeinde sind für sieben WE 14 Stellplätze und für Besucher 2 zusätzliche Stellplätze nachzuweisen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Lt. Antragsteller wurde der Stellplatzplan überarbeitet in der Weise, dass alle Stellplätze ordnungsgemäß befahrbar sind.

Der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens steht nichts mehr im Wege, lt. Bauverwaltung.

Diskussionsverlauf

Den Gemeinderatsmitgliedern Dinkel und Schuhbauer ist die GFZ mit 0,55 zu hoch (gdl. Vorgabe liegt bei 0,35).

Herr Schrödl und 2. Bürgermeister Vaas hatten erhebliche Zweifel, ob die dargestellten Stellplätze auch tatsächlich befahrbar sind. Dies dürfte aufgrund der schmalen Zufahrt und der beengten Verhältnisse zumindest bei einigen Stellplätzen nicht gewährleistet sein.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 17

Abstimmungsbemerkung
Damit ist das gemeindliche Einvernehmen verweigert.

Datenstand vom 26.11.2018 11:26 Uhr