Der Gemeinderat hat am 20.12.2016 beschlossen, für den nördlichen Ortsrand des Ortsteils Laimbach die bestehende Ortsrandsatzung zu erweitern und eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung) zu erlassen. Den vom Planungsbüro für Landschaftsarchitektur und Landschaftsökologie, Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing. Angelika Ruhland, Freising, erstellten Satzungsentwurf hat der Gemeinderat in der Sitzung am 29.05.2018 gebilligt. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung (Ortsrandsatzung) - 2. Änderung hat mit Begründung
vom 05.09.2018. bis einschließlich 08.10.2018 öffentlich ausgelegen.
Während der Auslegungsfrist sind von den Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) eingegangen. Von evtl. betroffenen Bürgern sind keine Bedenken und Anregungen vorgebracht worden.
A) Von folgenden Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen ohne Anregungen bzw. keine Stellungnahmen eingegangen:
- Landratsamt Freising - Fachstelle Abgrabungsrecht
- Landratsamt Freising - Fachstelle Gesundheitsamt
- Landratsamt Freising - Fachstelle Ortsplanung
- Landratsamt Freising - Fachstelle Bauleitplanung
- Landratsamt Freising - Fachstelle Straßenverkehrsbehörde
- Landratsamt Freising - Untere Jagdbehörde
- Landratsamt Freising - Fachstelle Tiefbau
- Landratsamt Freising - Fachstelle Immissionsschutz
- Landratsamt Freising - Kreisbrandrat
- Autobahndirektion Südbayern
- Bayernwerk AG
B) Folgende Behörden / TöB haben Stellungnahmen und Anregungen vorgebracht:
- Landratsamt Freising - Baumt
Landratsamt Freising - SG 41 Altlasten
- Landratsamt Freising – SG 42 - Untere Naturschutzbehörde
- Wasserwirtschaftsamt München
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding
- Bayerischer Bauernverband
- Deutsche Telekom Technik GmbH
Die Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen sind vom Gemeinderat beschlussmäßig zu behandeln.