Landratsamt Freising, SG 41 Altlasten vom 06.09.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 8.1.3

Sachverhalt

Das Planungsgebiet für die Einbeziehungssatzung liegt im Ortsteil Laimbach in der Gemeinde Allershausen. Die überplanten Grundstücke sind aktuell nicht im Altlastenkataster des Landratsamtes Freising eingetragen. Hinweise auf schädliche Bodenverunreinigungen oder Altlasten liegen dem Landratsamt Freising derzeit nicht vor, allerdings schließt dies das Vorhandensein von Altlasten oder Bodenverunreinigungen nicht aus. Sollten -wider Erwarten – im Zuge von ggf. geplanten Baugrunduntersuchungen oder Aushubmaßnahmen Bodenverunreinigungen festgestellt werden, ist das LRA Freising – Sachgebiet 41 – unverzüglich zu informieren. Für die geplanten Wohnbebauungen ist sicherzustellen, dass die Prüf- und Maßnahmewerte der Bundesbodenschutzverordnung für Wohngebiete eingehalten werden.

Beschluss

In der Begründung wird im Kapitel „Planungskonzept“ ergänzt, dass bei zu Tage tretenden Altlasten das SG 41 zu informieren ist und die Prüf- und Maßnahmewerte der Bundesbodenschutzverordnung für Wohngebiete eingehalten werden müssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2018 11:26 Uhr