Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding vom 02.10.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 8.1.5

Sachverhalt

Die von dem Erlass einer Einbeziehungssatzung Laimbach 2. Änderung betroffene Fläche grenzt an landwirtschaftliche Nutzflächen an bzw. landwirtschaftliche Nutzflächen liegen in der Nähe; aus landwirtschaftlicher Sicht müssen die Erreichbarkeit dieser landwirtschaftlichen Flächen und deren ordnungsgemäße Bewirtschaftung auch künftig gewährleistet sein. Insbesondere der Feldweg, der von der Haup tstraße aus zur landwirtschaftlichen Fläche Fl. Nr. 2360/2 führt, muss auch weiterhin genutzt werden können.
Den landwirtschaftlichen Betrieben ist Bestandsschutz und eine angemessene Betriebserweiterung zu gewährleisten. Weiterhin ist der Bauwerber darauf hinzuweisen, dass die von der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen ausgehenden unvermeidlichen Emissionen (z. B. Nachtarbeit zur Erntezeit) zu tolerieren sind. Um den Nachteil einer Beschattung durch Bäume im Grünstreifen auszugleichen, ist ein Mindestabstand von 4 m zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen einzuhalten.

Beschluss

Die Erschließung und ordnungsgemäße Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Grundstücke erfolgt wie bisher über die bestehenden Feldwege. Eine Verschlechterung der Erschließung ist mit der Planung nicht verbunden. Eventuell vorhandene eingetragene Grunddienstbarkeiten sind selbstverständlich im Zuge der Baugenehmigung zu beachten.

Der Bauwerber wird auf die eventuell auftretenden Emissionen durch landwirtschaftliche Nutzung hingewiesen.

Die gesetzlich geltenden Grenzabstände von Pflanzungen werden eingehalten. (Anmerkung: Entgegen der Angaben in der Stellungnahme gilt gemäß Art. 50 AGBGB der 4 m Grenzabstand von Bäumen zu landwirtschaftlich genutzten Grundstücken nicht für Kern- und Steinobst sowie für Bäume in Hausgärten und Hofräumen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2018 11:26 Uhr