Integrierte Ländliche Entwicklung Kulturraum Ampertal; Beratung und Beschlussfassung zur Einstellung einer Umsetzungsbegleitung sowie Übernahme der anteilig an den nach Abzug der staatlichen Förderung verbleibenden Kosten nach Einwohnerzahl


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 20.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.11.2018 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Seit 2008 beschäftigen sich die Kommunen im Ampertal mit der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK). Eine der ersten Aktionen war die Einrichtung des „Ampertalrates“, einem Steuerungsgremium bestehend aus den Bürgermeistern der beteiligten Gemeinden und dem per Stadtratsbeschluss legitimierten Vertreter der Stadt Freising. Rechtlich geregelt wurde die freiwillige Zusammenarbeit der jetzt 12 Kommunen mit der Gründung des eingetragenen Vereins „Kulturraum Ampertal“.

Einige Vorschläge aus dem ILEK, wie die Gewässerentwicklungspläne oder die Erarbeitung eines Energiekonzepts, konnten bereits erfolgreich interkommunal verwirklicht werden. Die Erfahrung lehrt jedoch, wie aufwändig und langwierig die Zusammenarbeit vor allem bei der Umsetzung von Projekten ist. Den gemeinsam erarbeiteten, gemeindeübergreifenden Zielen stehen die gesetzlich verankerten kommunalen Planungs- und Haushaltshoheiten sowie das riesige Aufgabenpensum der Bürgermeister und Verwaltungen für die laufenden Angelegenheiten gegenüber.

Es fehlt eine Person, ein „Motor“, die die einzelnen Projekte in den Kommunalgremien initiiert, anschließend vorbereitet, koordiniert, vorantreibt und die Ergebnisse evaluiert.

Zur Bewältigung dieser interkommunalen Aufgaben sieht der Förderansatz der Integrierten Ländlichen Entwicklung die Stelle einer Umsetzungsbegleitung vor. Idealerweise ist die Umsetzungsbegleitung für die Bürger des Ampertals das „Gesicht“ des Verbunds und agiert auf „Augenhöhe“ mit den Bürgermeistern. Als eine der ersten Aufgaben soll sich die Umsetzungsbegleitung um die Zuarbeit zur Erstellung des Mobilitätskonzepts kümmern. Die Umsetzung der Ergebnisse des Mobilitätskonzepts wird neben den Aufgaben zum laufenden Betrieb ein weiteres erstes Tätigkeitsfeld sein. Bei allen Projekten ist die Einbindung der Bürger wichtigste Aufgabe.

Mit Bescheid vom 17.10.2018 wurde die Förderung einer Umsetzungsbegleitung in Vollzeit durch das Amt für Ländliche Entwicklung bewilligt. Der Zuschuss beträgt 75 % der förderfähigen Kosten, vorerst begrenzt auf 3 Jahre. Gemäß den aktuellen Förderrichtlinien ist für weitere 5 Jahre eine Anschlussförderung möglich. Der Bayerische Gemeindetag schlägt vor, dass der Verein Kulturraum Ampertal e.V. zweckmäßigerweise als Arbeitgeber fungiert.

Es ist geplant, die Stelle vorerst in den Räumen der VG Allershausen einzurichten. Damit sich die Umsetzungsbegleitung auf ihre fachlichen Aufgaben konzentrieren kann, werden allgemeine Sekretariatsarbeiten von einer/einem fest bestimmten Mitarbeiter/in der VG Allershausen übernommen. Dafür wird mit einem zeitlichen Aufwand von ca. 8 Stunden wöchentlich kalkuliert. Die entsprechenden Kosten sowie die Kosten für Büromiete stellt die VG Allershausen dem Verein „Kulturraum Ampertal“ in Rechnung.

Dem Förderantrag liegt folgende Kalkulation zu Grunde, die auf Lohnkosten für höchstqualifiziertes Personal basiert:
 
jährliche
Bruttokosten
Fördersatz
Eigenanteil
im Jahr
Umsetzungsbegleitung
      70.239 €
75%
   17.560 €
Sekretariat
      10.934 €
0%
   10.934 €
Büromiete/Arbeitsmittel/
Fortbildungen/Dienstreisen
      20.000 €
0%
   20.000 €
 
    101.173 €
 
   48.494 €

Zur Umlegung des Eigenanteils schlägt der Ampertalrat folgenden Schlüssel vor:
Die Umlegung des Eigenanteils soll nach Einwohnern erfolgen. Die Einwohnerzahl der Stadt Freising soll immer gleichgesetzt werden mit der der einwohnerstärksten Mitgliedsgemeinde (aktuell Allershausen). Stichtag sind die Einwohnerzahlen im Jahr der Kommunalwahlen. Die prozentualen Anteile am Umlegungsbeitrag bleiben dann für sechs Jahre gleich.

Auf Grundlage der vorgestellten Kostenkalkulation ergibt sich bis 2020 für die Gemeinde Allershausen ein Umlegungsbetrag in Höhe von 6.194,00 € pro Jahr.

Beschluss

Um eine funktionierende interkommunale Zusammenarbeit dauerhaft zu gewährleisten, stimmt die Gemeinde Allershausen im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung Kulturraum Ampertal der Einstellung einer Umsetzungsbegleitung zu. Der Verein „Kulturraum Ampertal e.V.“ wird beauftragt, die Stelle zu schaffen und auf drei Jahre befristet auszuschreiben. Die Gemeinde Allershausen beteiligt sich anteilig an den nach Abzug der staatlichen Förderung verbleibenden Kosten. Dabei soll die Umlegung des Eigenanteils nach Einwohnerzahlen erfolgen, wobei die Einwohnerzahl der Stadt Freising gleichgesetzt wird mit der der einwohnerstärksten Mitgliedsgemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2018 10:25 Uhr