Neubau eins Wohnhauses (5 WE) mit Carports durch Petra und Christian Ettenhuber auf der Fl.Nr. 55, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.12.2018 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das geplante Wohnhaus liegt im Innenbereich des Ortsteiles Tünzhausen.
Die Grundfläche beträgt 15,99 m x 10,99 m und wird in E + 1 ausgeführt. Das Dachgeschoß wird ausgebaut und beinhaltet eine Wohneinheit. Die weiteren Wohneinheiten sind auf die beiden anderen Geschosse verteilt.
Der vorhandene Kanalanschluss kann für den Neubau nicht verwendet werden (Keller liegt tiefer). Es soll daher ein neuer Anschluss zur Kanalisation erstellt werden. Die Kosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung ist vor Baugenehmigung abzuschließen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Für die Neuverlegung des Kanalanschlusses ist eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung vor Erteilung der Baugenehmigung abzuschließen.
Mit Beschluss-Nr. 46 vom 12.09.2017 hat der Gemeinderat der Bestellung eines Geh- und Fahrtrechts zugestimmt. Dazu ist eine entsprechende Dienstbarkeit einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2018 10:43 Uhr