Neubau eines Wohnhauses in Holzbauweise mit Nebengebäude und Carport durch Christoph und Veronika Ziegltrum auf der der Fl.Nr. 2340/1 (Teilfläche), Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.12.2018 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Der Bauvorhaben liegt im Ortsteil Laimbach und liegt im Geltungsbereich einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 3 BauGB. Diese zieht einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich somit nach § 34 BauGB.
Die nähere umliegende Bebauung ist überwiegend durch Ein- und Zweifamilienhäuser geprägt. Das geplante Bauvorhaben fügt sich in ein Dorfgebiet ein.
Die Bauweise erfolgt mit einem Erdgeschoß und einem ausgebauten Dachgeschoß.
Die GRZ wird mit 0,28 und die GFZ mit 0,33 angegeben.
Ein Anschluss zur Kanalisation und Wasserversorgung ist derzeit nicht vorhanden und ist zu erstellen. Die Kosten für die Herstellung sind vom Grundeigentümer zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung ist abzuschließen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Die Anschlüsse an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Kanal) und Wasserversorgung sind noch zu erstellen. Die Kosten für die Herstellung sind vom Grundeigentümer zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2018 10:43 Uhr