Vorstellung der Erschließungsplanung durch das IB Dippold und Gerold und Beschlussfassung zur Ausführung sowie weitere Festlegungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.12.2018 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Herr Söllner vom IB Dippold und Gerold stellte die Erschließungsplanung vor und beantwortete Fragen der Gemeinderatsmitglieder.

Das Baugebiet umfasst rund 6,2 ha mit 82 Bauparzellen. Für Wasser und Kanal sind je 102 Hausanschlüsse zu erstellen.

- Schmutzwasserkanal
Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Der Anschlusskanal in der Jobsterstraße liegt ausreichend tief, so dass die Anschlussleitungen aus dem Baugebiet problemlos eingebunden werden können. Vorgesehen ist die Verlegung mit Kunststoffrohren HPP (gute Erfahrungen) DN 200. Die Gesamtlänge der Entwässerungsleitungen beträgt rund 1,1 km. Die Oberflächenwasserableitung aus den öffentlichen Flächen erfolgt durch Versickerung. Das anfallende Oberflächenwasser auf den Baugrundstücken ist dort zu versickern. Der Grundwasserstand liegt bei rund 4,50 m.

Chr. Huber fragte, ob das vorhandene Abwassersystem ausreichend bemessen ist. Dies bejahte Herr Söllner. Der vorhandene Schmutzwasserkanal ist mit DN 250 völlig ausreichend.

Herr Kortus wollte wissen, warum man den SW-Kanal nicht in Steinzeug verlegt und welches Material hochwertiger ist.
PP-Rohre sind am wenigsten anfällig für Schäden, antwortete Herr Söllner. Steinzeugrohre reißen oder brechen leichter. PP-Rohre sind zudem mittlerweile auch kostengünstiger.

- Regenwasserkanal
Mit dem WWA haben Vorgespräche stattgefunden, wie im Baugebiet die Oberflächenwasserableitung schadlos erfolgen kann.
  • Einleitung in Vorfluter ist nicht möglich, weil der Jobstergraben nicht tief genug liegt und nur einen Teil des Baugebietes über diesen entwässert werden könnte.
  • Rückhaltebecken außerhalb des Baugebietes sind ebenfalls wegen des zu geringen Gefälles nicht möglich - auch nicht über zwei Becken - zu geringer Abstand zum Grundwasser - fehlende Grundstücksflächen.
  • Muldenversickerung entlang den Straßen erfordert enorm viel Fläche - Streifen in einer Breite von 2 bis 2,50 m und würde zu erheblichem Verlust an Bauflächen führen.
  • Bleibt letztlich nur die Rohr-Rigolenversickerung in den Straßen über Sinkkästen (SSK), geschlitzte Sickerrohre und Absetzschächten. Es sind 22 Rohr-Rigolen unterschiedlicher Länge vorgesehen. Pro Rigole kann eine Straßenfläche von ca. 300 bis 350 m² aufgenommen werden.

Herr Schrödl fragte, ob nicht unter der Kindertagesstätte Rückhaltevolumen geschaffen werden könnte.
Zum einen wäre dies mit erheblichen Kosten verbunden und zum anderen soll aus wasserwirtschaftlicher Sicht das Wasser versickert und nicht zurückgehalten werden.

Herr Raith wollte wissen, wo das Wasser bei Starkregenereignissen hinläuft.
Herr Söllner dazu: Das Wasser steht kurzzeitig an den Tiefpunkten der Straßen. Es sind keine Notüberläufe vorgesehen. Allerdings ist ein gewisser Puffer bei der Dimension der Rigolen berücksichtigt. Wichtig ist die regelmäßige Wartung und Säuberung der SSK's und der Absetzbecken.

- Wasserversorgung
Die Wasserversorgung erfolgt durch Anbindung an das bestehende Leitungsnetz im Ringverbund ohne Stichleitungen. Durchmesser DN 100, Länge der zu verlegenden Leitungen ca. 1.100 m. Als Material käme HD-PE (nicht zu verwechseln mit PVC) oder Guss in Betracht. Von seiner Seite würde er in Abstimmung mit dem Wasserzweckverband/Paunzhausen  Gußrohre vorschlagen. Diese sind allerdings rund 10.000,00 € teurer als die Kunststoffrohre.

Herr Kortus erkundigte sich, wie alt die Leitungen in der Jobsterstraße sind.
Die dort verlegten PVC-Leitungen haben ein Alter von ca. 15 Jahren. Ein Austausch ist nicht vorgesehen.

- Straßenbau
Herr Söllner erläuterte die Querschnitte der verschiedenen Straßen und deren Aufbau. Lt. Bodengutachten ist ein Bodenaustausch in einer Tiefe von 30 bis 50 cm mit Fliesmatte erforderlich. Die Gehwege werden gepflastert. Pflasterbelag wie zuletzt in der Kienberger Straße u.a. verlegt. Die sonstigen Wege erhalten eine wassergebundene Decke.

1. Bürgermeister Popp berichtete, dass mehrfach angeregt worden ist, den Gehweg nicht nur bis zur geplanten Kindertagesstätte zu bauen, sondern nach Süden fortzuführen, auch entlang der Eggenberger Straße bis Baugebietende.

Dies befürworteten u.a. die Gemeinderatsmitglieder Schrödl und Mück.

Herr Held wollte dazu wissen, wie hoch der Flächenbedarf dafür ist.

Dies wurde bereits in der Sitzung am 18.09.2018 dargelegt, so 1. Bürgermeister Popp. Pro Parzelle sind das zwischen 25 m² und 35 m² je Parzelle (Nr. 34, 39,45, 50, 55, 59 und 63) Formell müsste die Änderung der Gemeinderat noch beim BPlan-Verfahren beschließen.

Beschluss 1

Die im Baugebiet "Eggenberger Feld Süd" zu verlegenden Wasserleitungen werden in Guss ausgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass auf der gesamten Länge der Jobsterstraße entlang des Baugebietes und entlang der Eggenberger Straße bis zum Ende des Baugebietes einen Gehweg zu errichten und einzuplanen ist.
Insoweit wird der Beschluss-Nr. 142 vom 18.09.2018 aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt mit den Planern eine verträgliche Lösung zu finden, wie der Gehweg mit möglichst geringem Verlust an Bauflächen realisiert werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss 4

Der heute vorgestellten Planung zur Erschließung des Baugebietes "Eggenberger Feld Süd" wird zugestimmt. Das Ing.-Büro wird beauftragt, zeitnah die Ausschreibung der Arbeiten vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 20.12.2018 10:43 Uhr