Abstufung der GV Jobsterstraße zum beschränkt-öff. Weg


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.12.2018 ö Beschliessend 11

Sachverhalt

Zunächst wurde mit Beschluss Nr. 192 des Gemeinderats am 20.11.2018 eine Umstufung der Gemeindeverbindungsstraße zur Ortsstraße beschlossen. Nach erneuter Beratung mit Bürgermeister Popp wird nun ein Teilstück (s. Lageplan) der Gemeindeverbindungsstraße „Jobsterstraße“ mit einer Länge von 0,764 km als beschränkt-öffentlicher Weg abgestuft (Beschränkung: FußgängerInnen, RadfahrerInnen und landwirtschaftlicher Verkehr). Es betrifft ein Teilstück der Fl. Nr. 737, Gemarkung Allershausen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Jobsterstraße“ als beschränkt-öffentlichen Weg mit der Beschränkung: Nur für FußgängerInnen, RadfahrerInnen und landwirtschaftlichen Verkehr mit derselben Bezeichnung.
Flurstück: 737 (T), Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,764 km
Anfangspunkt: Abzweig von der GV „Straße von der Jobsterstraße nach Eggenberg“ (sh. grüne Markierung)
Endpunkt: Einmündung in die Fl. Nr. 737/6, Gemarkung Allershausen. (s. rosa  Markierung)
Die gesamte Baulast der „Jobsterstraße“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf den Beschluss Nr. 192 vom 20.11.2018 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
GR Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 20.12.2018 10:43 Uhr