Wahlen; Beratung und Beschlussfassung zur künftigen Handhabung im Bezug auf die Beibehaltung des Wahlhelferessens oder Bezahlung einer Aufwandsentschädigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.12.2018 ö Beschliessend 12

Sachverhalt

Von einigen Wahlhelfern bei der Landtags- und Bezirkswahl wurde angeregt, anstatt die Wahlhelfer zum Essen einzuladen, eine Aufwandsentschädigung bzw. das sog. Erfrischungsgeld zu bezahlen.

Der Auslagenersatz für die Mitglieder der Wahlvorstände bemisst sich nach § 9 Abs. 1 LWO.
Das Erfrischungsgeld (§ 9 Abs. 2 LWO) wird im Rahmen der pauschalen Wahlkostenerstattung nach Art. 17 LWG in Höhe von einheitlich 40 € je Mitglied des Wahlvorstands berücksichtigt (mit Ausnahme der Gemeinden, die gleichzeitig eine kommunale Wahl oder Abstimmung durchführen); diese Beträge werden bei der Berechnung der Pro-Kopf-Beträge für jede Gemeinde unabhängig von den tatsächlich gewährten Beträgen zugrunde gelegt. Das Erfrischungsgeld ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde; sie bestimmt, ob und in welcher Höhe und ggf. in welcher Staffelung (je nach ausgeübter Funktion) es gewährt wird.
Das Erfrischungsgeld dient als Verpflegungszuschuss und könnte damit auch in Form der Bereitstellung von Imbiss und Getränken gewährt werden; es ist unabhängig von einem durch den jeweiligen Arbeitgeber oder Dienstherrn des Wahlvorstandsmitglieds evtl. ebenfalls freiwillig gewährten Freizeitausgleich für den am Sonntag geleisteten Ehrenamtsdienst.

Diskussionsverlauf

Herr Lerchl plädierte dafür, die Verpflegung der Wahlhelfer vor Ort unbedingt beizubehalten. Das Essen könnte entfallen und durch eine Aufwandsentschädigung ersetzt werden.

GR Colombo meinte, dass die überwiegende Mehrheit der Wahlhelfer nach wie vor für die Beibehaltung des Essens ist. Wie schon von Herrn Lerchl ausgeführt, soll die Verköstigung am Wahltag im Umfang wie bisher beibehalten werden.

1. Bürgermeister Popp formulierte den weitergehenden Vorschlag, das Wahlhelfer-Essen beizubehalten und den Termin dafür frühzeitig bekanntzugeben. Wer nicht kommen kann, sollte eine Entschädigung von 25 € erhalten. Verköstigung der Wahlhelfer am Wahltag erfolgt im Umfang wie bisher.

Herr Lerchl schlug vor, es den Wahlhelfern zu überlassen, wie sie entschädigt werden wollen. Wahlweise zum Essen gehen oder ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 €. Verköstigung der Wahlhelfer am Wahltag erfolgt im Umfang wie bisher.

Der dritte Vorschlag wäre, es so zu belassen wie bisher, so 1. Bürgermeister Popp.

Über die Vorschläge ließ der Vorsitzende in der o.g. Reihenfolge abstimmen.

Beschluss 1

Auf Vorschlag von 1. Bürgermeister Popp beschließt der Gemeinderat, das Wahlhelfer-Essen beizubehalten und den Termin dafür frühzeitig bekanntzugeben. Wer nicht kommen kann, sollte eine Entschädigung von 25 € erhalten. Verköstigung der Wahlhelfer am Wahltag erfolgt im Umfang wie bisher.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 15

Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Vorschlag abgelehnt.

Beschluss 2

Auf Vorschlag von GR Lerchl beschließt der Gemeinderat, es den Wahlhelfern zu überlassen, wie sie entschädigt werden wollen. Wahlweise zum Essen gehen oder ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 €. Verköstigung der Wahlhelfer am Wahltag erfolgt im Umfang wie bisher.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 17

Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Vorschlag abgelehnt.

Beschluss 3

Nachdem die Vorschläge von 1. Bürgermeister Popp und GR Lerchl keine Mehrheit gefunden haben, beschließt der Gemeinderat, es bei der bisherigen Handhabung zu belassen. Die Wahlhelfer werden wie im bisherigen Umfang am Wahltag verköstigt und zu einem Essen eingeladen (Termin ist frühzeitig bekannt zu geben).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.12.2018 10:43 Uhr