Einwendungen Josef Lugmeier und Anita Lerke-Lugmeier vom 07.10.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.12.2018 ö Beschliessend 2.1.1

Sachverhalt

Der "Widerspruch" von Josef Lugmeier und Anita Lerke Lugmeier gegen die Bebauungsplanänderung wird wie folgt begründet:

Erschließung:
In der Begründung des Bebauungsplanes wird unter Punkt 8 dargelegt, dass das vorgesehene Planungsgebiet über die Anton-Bruckner-Straße erschlossen werden soll.

Nach den Informationen der Familie Lugmeier weist die Anton-Bruckner-Straße an der engsten Stelle eine Breite von ca. 3,7 m, gemessen von der Grundstücksgrenze der Familie Lugmeier bis zur Grundstücksgrenze des Nachbarn Herrn Karl Obermaier, auf. Gemäß Rast 06 (einschlägige Vorschriften zum Bau von Straßen) müssen 2-spurige Anliegerstraßen eine Mindestbreite von 4,75 m aufweisen. Dabei ist noch kein Gehweg einbezogen. Somit können auf der Anton-Bruckner-Straße keine zwei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren. Von einer gefahrlosen Benutzung durch Fußgänger oder Personen mit Kinderwagen kann nicht ausgegangen werden.

Die Einfahrt von der Mozartstraße in die Anton-Bruckner-Straße ist sehr schlecht einsehbar. Wenn man von der Jobsterstraße in die Anton-Bruckner-Straße einfährt und es kommt ein Fahrzeug entgegen, das sich bereits in dem westlichen Abschnitt der Anton-Bruckner-Straße befindet, muss in der jetzigen Situation eines der Fahrzeuge zurücksetzen, und zwar so weit, dass das andere Fahrzeug die Anton-Bruckner-Straße passieren kann. Ein Begegnungsverkehr ist also bereits jetzt nicht möglich.

Beseitigen könnte man diesen Umstand nur durch einen freihändigen Erwerb aus den o.g. Grundstücken der Familie Lugmeier oder ein Erwerb aus dem Nachbargrundstück Flurnummer 1300. Die Familie Lugmeier sieht für ihren Teil keine Bereitschaft für einen freihändigen Erwerb.

Der Planer selbst hat diesen Umstand der erforderlichen Mindest-Straßenbreite wohl auch gesehen. Aus diesem Grund ist in der jetzt veröffentlichten Planung eine Straßenbreite von sechs Metern, für die Anliegerstraße rund um das Planungsgebiet, vorgesehen.
Die Familie Lugmeier sieht in der Erschließungsbegründung, für die II. Änderung des Bebauungsplanes Eggenberger Feld, einen schwerwiegenden Verfahrensfehler, der letztlich bei juristischer Prüfung zur Ungültigkeit der II. Änderung des Bebauungsplanes Eggenberger Feld führen wird.

Eine Straßenbreite von 3,7 Meter, wie im vorliegenden Fall bei der Anton-Bruckner-Straße reicht wohl für einen öffentlichen Feld- und Waldweg, nicht aber für die Erschließung eines Baugebietes aus. Im Übrigen war die Anton-Bruckner-Straße früher ein Feldweg.

Durch die dankenswerte Unterstützung von Herrn Bürgermeister Popp, konnte im Jahr 1999 die Anton-Bruckner-Straße durch die Anwohner in einfacher Form befestigt werden. Die Kosten hatten damals die Anwohner der Anton-Bruckner-Straße getragen. Die Feldnachbarn haben dazu keinen Beitrag geleistet. Diese einfache Form der Befestigung wird dem Schwerverkehr beim Bau von vier Sechs-Familienhäusern sicherlich nicht standhalten. Mit der unmittelbaren Folge, dass die Altanlieger möglicherweise nochmals zur Kasse gebeten werden.

Grünordnung:
Hier wird begründet, dass das Planungsgebiet nur im Westen nicht von Bebauung umgeben ist. Im Übrigen weist das Planungsgebiet nur eine brachliegende Wiese und einen Maisacker auf.

Es wird eine Mindestbegrünung von ein paar Bäumen vorgeschlagen. Rund 23 Jahre nach dem ersten Bebauungsplan Eggenberger Feld, ist für die Familie Lugmeier nicht nachvollziehbar, dass nach dem völligen Fehlen von Grünflächen entlang des Fliederweges, sich das hier jetzt nochmal wiederholen darf.
Die Familie Lugmeier bittet zu prüfen, ob nicht entsprechend der Kompensationsverordnung die versiegelten Flächen vor Ort, d.h. im Planungsgebiet auszugleichen sind. Es kann nicht sein, dass das Planungskonzept der Grünordnung nur darin besteht, ein paar heimische Bäume als Mindestbegrünung auf der Fläche unterzubringen.

Im direkten Anschluss an die Bundesautobahn herrscht ohnehin eine Bauverbotszone. Dieser Bereich würde sich für einen Anfang einer Kompensation für folgende Bebauung der westlichen Ackerflächen anbieten.

Die Familie Lugmeier bedauert es sehr, dass nach der "Automeile" Fliederwerg durch die Nachverdichtung der vier geplanten Häuser von jeweils vier auf sechs Wohneinheiten, ein wenig gelungener Baukörper entsteht, der durch eine "Wagenburg" von 52 Stellplätzen umgeben ist.
Eine gelungene Gestaltung im Jahr 2018 (der ursprüngliche Bebauungsplan "Eggenberger Feld" stammt aus dem Jahr 1983) sollte anders aussehen. Dieser Baukörper prägt die Umgebung und belastet die Anwohner über mehrere Generationen. Die Gebäude werden wahrscheinlich, nach heutigem Stand der Bautechnik, noch länger als drei Generationen stehen.
Die Nachverdichtung erfordert unbedingt den Bau einer Tiefgarage anstatt der "Wagenburgstellplätze". Eine bessere Gestaltung der dadurch freiwerdenden Fläche durch eine bereichernde Eingrünung wäre möglich. Der Herr Bürgermeister und der Gemeinderat werden gebeten zu prüfen, ob sie 52 Pkw-Stellplätze den Anliegern und Nachbarn dauerhaft zumuten wollen. Dazu hat der Gemeinderat eine Entscheidung zu treffen.

Wohlgemerkt geht es der Familie Lugmeier nicht darum, die Bebauung zu verhindern. Vielmehr sieht die Familie die Möglichkeit, durch die Planungshoheit der Gemeinde, zum Wohle Aller eine nachhaltige Lösung zu finden.
Darüber hinaus schließt sich die Familie Lugmeier dem Einspruch der anderen Anlieger vollumfänglich an.

Der Antragsteller/Grundstückseigentümer hat mit Schreiben vom 15.11.2018 eine modifizierte Planung zur Anlegung der Stellplätze vorgelegt (siehe Anlage).

Diskussionsverlauf

Nina Huber äußerte Verständnis für die Einwendungen bezüglich der großen Anzahl an oberirdischen Stellplätzen. Der Planungsbereich ist geradezu prädestiniert zur Errichtung von Tiefgaragenstellplätzen.

Dem pflichtete GR Lerchl bei. Das höhere Baurecht gibt es nur gegen die Tiefgaragenstellplätze.

Herr Held stimmte den beiden Vorrednern zu und verwies auf die erhebliche Versiegelung von Flächen. Es gäbe schließlich eine neue Denkweise in Bezug auf Flächenfrass und Versiegelung. Es ist daher unumgänglich,  verstärkt die Errichtung von TG-Stellplätzen zu fordern. Zudem merkte er an, dass die Zufahrt über die Anton-Bruckner-Straße nicht ausreichend ist.

Frau Gründel wollte zu den TG-Stellplätzen auch festgelegt haben, dass Fahrradstellplätze angelegt werden müssen.

Zunächst wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung gebracht. Die Beschlussfassung zur Errichtung von TG-Stellplätzen erfolgte bei TOP 2.1.3

Beschluss

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld II" wird keine Änderung am Erschließungskonzept des bereits seit 2004 rechtskräftigen Bebauungsplanes "Eggenberger Feld II" vorgenommen. Das in dem Bebauungsplan "Eggenberger Feld II" vorgesehene Erschließungskonzept wird vollständig übernommen. Mit der Planänderung soll lediglich für 4 Bauparzellen die Zahl der Wohnungen von je 4 auf je 6 erhöht werden, wobei die Baukörper in der Kubatur nicht verändert werden.
Wie im Einwendungsschreiben ausgeführt könnte eine Verbesserung durch den Ausbau der Anton-Bruckner-Straße erfolgen. Allerdings besteht keine Bereitschaft, den notwendigen Straßengrund abzutreten, so dass am Ist-Zustand nichts geändert werden kann.

Das Grünordnungskonzept aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Eggenberger Feld II" wird vollständig übernommen.
Eine Nachverdichtung erfolgt lediglich dahin, dass entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen, der entsprechende Stellplatzbedarf für vier Sechs-Familien-häuser oberirdisch nachgewiesen wird. Auch im rechtskräftigen Bebauungsplan sind nur oberirdische Stellplätze festgelegt.

Entscheidung zur Errichtung der geforderten Tiefgaragenplätze ist vom GR zu treffen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GR Kortus war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 17.01.2019 09:56 Uhr