Deutsche Telekom Technik GmbH vom 27.08.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.12.2018 ö Beschliessend 2.1.12

Sachverhalt

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.S. v. § 68 abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Im Geltungsbereich befinden sich ober- und unterirdische Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden (siehe Bestandsplan in der Anlage – dieser dient nur der Information und bleibt 14 Tage gültig). Wir bitten Sie, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 – siehe u.a. Abschnitt 6 – zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt, dass die Ausführungen der Deutschen Telekom Technik GmbH im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen und bei den entsprechenden Baumaßnahmen zu beachten sind .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Kortus war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 17.01.2019 09:56 Uhr