Landratsamt Freising, SG 42 Untere Naturschutzbehörde vom 03.12.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.12.2018 ö Beschliessend 3.1.2

Sachverhalt

Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin , dass gemäß Art. 9 BayNatSchG ist die Meldung von Ausgleichsflächen an das Bayrische Ökoflächenkataster von der planenden Gemeinde unverzüglich nach Inkrafttreten der Einbeziehungssatzung durchzuführen ist. Die Untere Naturschutzbehörde Freising hat die Möglichkeit, die Flächen direkt online in die Datenbank einzutragen und zu digitalisieren. Wir bitten die Gemeinde, die Flächen mit unten angegebenen A/E Flächenmeldebogen (mit Luftbild, möglichst in digitaler Form) nicht an das Landesamt für Umwelt (LfU), sondern direkt an die UNB Freising, Frau Schemmer (Tel 08161/600419, Mail gabriele.schemmer@kreis-Fs.de zu senden. So werden Doppeleingaben vermieden und der Prüfaufwand durch die UNB verringert (Hinweis auf Internetseite des LfU…).
Für Ausgleichsflächen, die nicht im Eigentum der Gemeinde Allershausen sind, ist vor Satzungsbeschluss im Grundbuch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern oder der Gemeinde Allershausen einzutragen.

Der Satzungsbeschluss soll dennoch in der heutigen Sitzung gefasst werden. Allerdings darf er erst bekannt gemacht werden, wenn die Bestellung der Dienstbarkeit erfolgt ist.

Beschluss

Die Hinweise zur Meldung der Ausgleichsflächen werden zur Kenntnis genommen und beachtet.
Der Bauwerber wird darauf hingewiesen, dass die beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Ausgleichsfläche nachzuweisen ist. Erst  nach Abschluss der Dienstbarkeit ist die Einbeziehungssatzung in Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2019 09:56 Uhr