Wasserwirtschaftsamt München vom 06.12.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.12.2018 ö Beschliessend 3.1.4

Sachverhalt

Zur Übermittlung des Überschwemmungsgebietes Atterbach wurde eine 2d-Berechnung erstellt. Baugrenze und bauliche Anlagen wie Zufahrt und Stellplätze liegen außerhalb des berechneten Überschwemmungsgebietes. Dem Entwurf der Einbeziehungssatzung kann aus wasserwirtschaftlicher Sicht zugestimmt werden, wenn Geländeveränderungen nur außerhalb der natürlichen Rückhalteflächen/Überschwemmungsgebiete vorgenommen werden.

Das WWA bittet daher, den § 9 der Satzung wie folgt zu ändern:
"Abgrabungen/Aufschüttungen sind nur außerhalb des berechneten Überschwemmungsgebietes bis zu 1 m zulässig. Innerhalb des Überschwemmungsgebietes sind keine Geländeveränderungen zulässig."

Ferner wird um die nachrichtliche Übernahme des berechneten Überschwemmungsgebietes in die Einbeziehungssatzung gebeten .

Zusammenfassung: Bei Beachtung der o. g. Hinweise kann dem vorliegenden Satzungsentwurf aus wasserwirtschaftlicher Sicht zugestimmt werden.

Beschluss

Das berechnete Überschwemmungsgebiet wird nachrichtlich in den Plan übernommen.
Der Text in § 9 wird wie folgt geändert:
"Abgrabungen/Aufschüttungen sind nur außerhalb des berechneten Überschwemmungsgebietes bis zu 1 m zulässig. Innerhalb des Überschwemmungsgebietes sind – mit Ausnahme von wasserrechtlich genehmigten Maßnahmen zur Gewässerentwicklung - keine Geländeveränderungen zulässig."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2019 09:56 Uhr