Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung BGS/EWS Hinweis zu TOP 5 der Sitzung vom 18.12.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 15.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.01.2019 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Die Kosten für die Durchführung der Kanalinspektion werden nun deutlich höher anfallen als ursprünglich geschätzt. Dieser Mehraufwand ist erheblich (105.000 €) und muss komplett auf die Kanalgebühren umgelegt werden. Demzufolge ist die Globalberechnung zu korrigieren und die erst im Dezember beschlossene Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung BGS/EWS hinsichtlich der Gebühren neu zu fassen und erneut zu beschließen.

Die errechneten Gebühren betragen nun für Mischsystem 1,37 € pro Kubikmeter Abwasser (bisher 1,28 €, ursprüngliche Änderung auf 1,20 €). Wird nur ausschließlich Schmutzwasser eingeleitet (Trennsystem), muss eine Gebühr von 1,21 € pro Kubikmeter Abwasser (bisher 1,13 €, ursprüngliche Änderung auf 1,06 €) festgesetzt werden. Die neuen Gebühren bedeuten eine Erhöhung von rund 7 %.

Auf die bisher errechneten Beiträge hat dies keinen Einfluss. Es bleibt bei dem Beitrag pro m² Grundstücksfläche von 2,90 € (zuletzt 2,75 €) und dem Beitrag pro m² Geschoßfläche von 17,23 € (zuletzt 16,28 €).

Beschluss

Aufgrund der Berechnung und Empfehlung der Verwaltung wird die Einleitungsgebühr für die Entwässerungsanlage im Trennsystem von derzeit 1,13 €/m³ auf 1,21 €/m³ und die Einleitungsgebühr im Mischsystem von derzeit 1,28 €/m³ auf 1,37 €/m³ erhöht.

Aufgrund der Berechnung und Empfehlung der Verwaltung werden die Herstellungsbeiträge für die Entwässerungsbeiträge auf 2,90 € je m² Grundstücksfläche und auf 17,23 € je m² Geschossfläche festgesetzt.

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Allershausen (BGS/EWS). Die Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

Der Beschluss-Nr. 237 vom 18.12.2018 zur Satzungsänderung wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 18.02.2019 10:49 Uhr