Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding-Freising vom 22.11.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 14.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2019 ö Beschliessend 2.1.3

Sachverhalt

  1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der benachbarten landwirtschaftlichen Flächen, Lärm- Staub- und Geruchsemissionen entstehen. Während der Ernte und in Stoßzeiten muss teilweise auch an Sonn- und Feier-tage sowie in Ausnahmefällen auch in der Nacht gearbeitet werden. Südlich des Planungsgebiets in unmittelbarer Nähe des geplanten Wohngebiets befindet sich eine landwirtschaftliche Lagerhalle. Auch hier können Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen entstehen. Des Weiteren befindet sich 200 m südlich des geplanten Wohngebiets ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Tierhaltung. Es ist wünschenswert, dass die zukünftigen Anwohner bereits in den Kaufverträgen darauf hingewiesen werden, dass landwirtschaftliche Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen entstehen und diese toleriert werden müssen. Die Landwirte dürfen durch das geplante Wohngebiet keine Beschränkungen erfahren. Der landwirtschaftliche Betrieb südlich des geplanten Wohngebiets darf in seiner Ausübung und Erweiterung nicht eingeschränkt werden.

  1. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass eine ordentliche Bewirtschaftung der anliegenden Flächen zu gewährleisten ist. Landwirtschaftliche Fahrzeuge haben eine Breite von bis zu 3,5 m und diese sollten problemlos die Straßen und Feldwege befahren können. Zudem dürfen die Verkehrswege, insbesondere die recht enge Jobsterstraße, von Anwohnern des ausgewiesenen Wohngebiets nicht als zusätzliche Parkmöglichkeit gebraucht werden. Damit die Jobsterstraße von LKWs und Traktoren weiterhin problemlos befahren werden kann, sollte ein eingeschränktes Halteverbot entlang der gesamten Jobsterstraße erhoben werden, um parkende Autos zu vermeiden.

Zudem müssen es bei der geplanten Kindertagesstätte genügend Parkplätze ausgewiesen werden, damit die Eltern nicht auf der Straße parken müssen und somit den Verkehr blockieren. An der Straße nach Eggenberg auf Höhe der landwirtschaftlichen Halle sollte ein absolutes Halteverbot erhoben werden, damit die Befahrbarkeit der landwirtschaftlichen Halle dauerhaft sichergestellt wird.
Darüber hinaus muss die Zufahrt zu den Feldstücken im Westen des Planungsgebiets klar geregelt und festgelegt werden. Der Feldweg entlang der Lärmschutzwand muss erhalten bleiben, damit die Landwirte aus dem Süden von Allershausen nicht durch den Ort über die Anton-Bruckner-Straße zu ihren Feldstücken zwischen BAB 9 und dem geplanten Wohngebiets fahren müssen.
Es ist geplant, dass der bisherige Fahrradweg östlich des Jobsterstraße als Gehweg für das geplante Wohngebiet genutzt wird. Um vom Wohngebiet auf den Gehweg zu kommen muss dann die Jobsterstraße überquert werden. Dadurch das an der Jobsterstraße viel Verkehr ist und aufgrund der leichten Kurve der Straße die Sicht beim Überqueren eingeschränkt ist, sollte der Gehweg auf der westlichen Seite des Jobsterstraße direkt am Wohngebiet eingeplant werden. Falls auf der westlichen Seite der Jobsterstraße im Zuge der Bauleitplanung kein Gehweg eingeplant wird, sollte westlich der Jobsterstraße ein unbedingt ein Grünsteifen eingeplant werden, um die Möglichkeiten später einen Gehweg zu bauen oder gegebenenfalls die Jobsterstraße zu verbreitern offen zu halten. Im Gegenzug dafür könnte der Grüngürtel im Wohngebiet verkleinert werden.

Ein weiteres Problem stellt der Höhenunterschied von der Hauptstraße durch das geplante Wohngebiet auf die Straße nach Eggenberg da. Da bei der Kreuzung der Straße durchs Wohngebiet mit Straße nach Eggenberg die Steigung der Autobahnbrücke schon beginnt, ist ein Höhenunterschied von 1 – 2 m zu überwinden. Dadurch entsteht eine Steigung bei der Fahrt vom Wohngebiet auf die Straße nach Eggenberg. Durch die ohnehin eingeschränkte Sicht stellt das ein großes Gefahrpotential dar.

Der Verlust an wertvoller Ackerfläche für Verkehrsfläche und Bebauung nimmt immer weiter zu. Deshalb ist ein mehrstöckiger Bau grundsätzlich eher zu begrüßen, um den Verbrauch von landwirtschaftlich nutzbarer Fläche nicht unnötig zu beschleunigen.

c)        Eine Eingrünung ist grundsätzlich erstrebenswert. Es sollte aber bei der Randbepflanzung, vor allem beim Pflanzen von Bäumen ein ausreichender Grenzabstand vom 4 m eingehalten werden, damit die landwirtschaftlichen Flächen im Westen des Planungs-gebietes nicht durch Schattenwirkung beeinträchtigt werden. Eine niedrige Bepflanzung ist zu begrüßen.
Für die Schaffung von Wohngebieten müssen in einem bestimmten Verhältnis ökologische Ausgleichsflächen ausgewiesen werden. Erstrebenswert ist der der Ausgleich an Gewässern, um wertvollen Ackerboden zu schonen. Die geplante Ausgleichsfläche bei Tünzhausen sollte dergestalt gepflegt werden, dass hiervon keine negativen Auswirkungen, wie zum Beispiel Unkrautsamenflug auf die landwirtschaftliche Nutzung im Umgriff ausgeht.

Beschluss

zu a)        Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ergänzt, um auf die erforderliche Duldung landwirtschaftlicher Nutzung im Umfeld des Wohngebiets hinzuweisen.
Des Weiteren wird das Thema auf Ebene des Bebauungs plans behandelt.

zu b)        Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und auf Ebene des Bebauungsplans berücksichtigt.

zu c)        Dies ist bereits berücksichtigt und wird in der Begründung und im Umweltbericht nochmals detailliert erläutert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2019 10:33 Uhr