Bodendenkmalpflegerische Belange:
In nur 1 km Entfernung zu oben genannter Flächennutzungsplanänderung befindet sich folgendes Bodendenkmal:
D 1-7535-0007 „Befestigung der mittleren Bronzezeit, der Hallstattzeit sowie des frühen Mittelalters ("Bernstorf")“.
Bei dieser befestigten Höhensiedlung handelt es sich um eine der größten und bedeutendsten Anlagen dieser Art aus der Bronzezeit in Bayern. Seine Lage auf einem in das Ampertal vorspringenden Geländesporn stellt die Beziehung zu dem von ihr überwachten Verkehrsweg im Tal dar. Dort muss auf Niederterrassen mit zugehörigen Anlagen gerechnet werden. In vergleichbarer Lage auf Niederterrassen im Ampertal finden sich besonders zwischen Nörting und Palzing Bodendenkmäler in großer Zahl.
Regelmäßig sind im Umfeld von Bodendenkmälern weitere Bodendenkmäler zu vermuten. Weitere Planungen im Nähebereich bedürfen daher der Absprache mit den Denkmalbehörden.
Informationen hierzu finden Sie unter:
http://www.blfd.bayern.de/medien/denkmalpflege_themen_7_denkmalvermutung.pdf
Eine Orientierungshilfe bietet der öffentlich unter http://www.denkmal.bayern.de zugängliche Bayerische Denkmal-Atlas. Darüber hinaus stehen die digitalen Denkmaldaten für Fachanwender als Web Map Service (WMS) zur Verfügung und können so in lokale Geoinformationssysteme eingebunden werden. Die URL dieses Geowebdienstes lautet:
http://www.geodaten.bayern.de/ogc/ogc_denkmal.cgi?
Bitte beachten Sie, dass es sich bei o.g. URL nicht um eine Internetseite handelt, sondern um eine Schnittstelle, die den Einsatz entsprechender Software erfordert.
Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte unserer Homepage:
http://www.blfd.bayern.de/medien/rechtliche_grundlagen_bodendenkmal.pdf
(Rechtliche Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern).
Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 7.1 BayDSchG.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege stimmt der Planung nur unter diesen Voraussetzungen zu.