- Neben den bisher angegebenen Zielen zum Landesentwicklungsplan Bayern und Regionalplan sind insbesondere folgende weitere Punkte mit anzugeben:
LEP:
- 1.1.2 Nachhaltige Raumentwicklung
- 2.2.8 Integrierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung in Verdichtungsräumen
- 4.4 Radverkehr
- 6.2.1 Ausbau und Nutzung erneuerbarer Energien
- 7 Freiraumstruktur mit allen Unterpunkten
Regionalplan für München, Region 18
- Das Ampertal ist in weiten Teilen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen undgrenzt im Süden unmittelbar an das Baugebiet an
Z 2.2 Wander- und Radwandermöglichkeiten
Z 2.3
Z 2.4
G 2.1.1 Ausbau ÖPV
3.1 Fußgänger- und Radverkehr Z 3.1...2
Des Weiteren sind die Ergebnisse des Bürgergutachtens zur Entwicklung der Region München zu beachten. Als wesentlicher Aspekt ist hier genannt: Weniger Autoverkehr und in die Höhe bauen. Die wesentlichen Ergebnisse sind in der Pressemitteilung des Regionalen Planungsverbandes München vom 17. Mai 2017 zusammengefasst.
- Dem Flächennutzungsplan ist ein eigenständiger Umweltbericht entsprechend den Vor-schriften des § 2a BauGB beizufügen.
Möglichkeit der Überwindung:
Erarbeitung des Umweltberichtes für die Bauleitplanung auf Ebene der Flächennutzungsplanung.
- Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz sind zu vermeiden. Das Vorkommen der Feldlerche wie auch des Rebhuhns kann nicht ausgeschlossen werden. Eigene Kartierungen um Negativnachweise vorzulegen wurden nicht vorgenommen. Entgegen den Angaben in der Fachliteratur zeigt sich, dass die Feldlerche wie auch das Rebhuhn die Effektdistanzen z.T. deutlich unterschreiten. Daher sind für die Beurteilung eines evtl. potentiellen Vorkommens dieser Arten Referenzkartierungen wie z.B. aus der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zur Erweiterung des Rastanlage Fürholzen heran zu ziehen. Das Rebhuhn kommt u.a, auch in Bereichen mit Hecken oder Sträuchern und Bäumen vor. Lediglich die Feldlerche meidet Lebensräume mit vertikalen Strukturen und hält offensichtlich je nach Lebensraumknappheit hierzu unterschiedliche Effektdistanzen ein.
Möglichkeit der Überwindung:
Potenzialabschätzung zu relevanten Arten wie insbesondere die Feldlerche und das Rebhuhn mittels Referenzkartierungen z.B. für die Erweiterung der Rast- und Tankanlage in Fürholzen und/oder eigene Kartierungen in der Brutsaison 2019 ab etwa März bis Juni.
- Im Süden schließt an das Baugebiet unmittelbar das Landschaftsschutzgebiet an. Daher ist insbesondere in diesem Bereich eine angemessene Einbindung des Baugebietes zur freien Landschaft hin sicherzustellen. Bis dato fehlt hierzu eine angemessene Einbindung. Die ehemals vorhandenen randlichen Grünstreifen im rechtskräftigen Flächen-nutzungsplan wurden ohne erkennbaren Grund in die 12. Flächennutzungsplanänderung nicht übernommen. Daher ist diesbezüglich zumindest ein Abwägungsfehler geltend zu machen
Möglichkeit der Überwindung:
Hinblick auf das unmittelbar im Süden an das Baugebiet angrenzende Landschaftsschutzgebiet – Darstellung und Realisierung eines ausreichend bemessenen Grünstreifens zur freien Landschaft hin.
- Im Hinblick auf die Vorgaben des LEP und des Regionalplanes sind die Radwegeanbindungen zum Ort und zur freien Landschaft hin zu stärken. Ebenso sind die Verbindungen und Erreichbarkeiten zum Öffentlichen Personennahverkehr mit zu berücksichtigen und aufzuzeigen. Radwegeverbindungen sollten u.a. für die Erreichbarkeit der Schulen verbessert und gestärkt werden. Daher sollten auch im Bereich der Haupterschließungswege entsprechende Wege mit vorgesehen und/oder gestärkt werden. Der vorhandene Wirtschaftsweg, welcher in Verlängerung der Anton-Bruckner-Straße in Richtung Südwesten zum autobahnbegleitenden Wirtschaftsweg verläuft sollte soweit wie möglich erhalten bleiben bzw. im Bedarfsfall in Verlängerung der Anton-Bruckner-Straße zur Vermeidung weitergehender Flächenversiegelungen unmittelbar nach Westen hin zum autobahnbegleitenden Wirtschaftsweg fortgeführt werden.
- Die randlichen Eingrünungen nach Westen hin, die im Bebauungsplan festgesetzt ist, ist ebenso in der 12.Änderung zur Flächennutzungsplan mit darzustellen. Auf die obigen Ausführungen wird verwiesen. Nach Süden hin ist zum Landschaftsschutzgebiet „Ampertal“, welches unmittelbar an das Baugebiet angrenzt, eine angemessene Einbindung des Baugebietes zur freien Landschaft hin mit vorzusehen.
- Die artenschutzfachlichen und -rechtlichen Anforderungen sind mit zu berücksichtigen und entsprechend abzuarbeiten. Auf die obigen Ausführungen wird ebenso verwiesen.
Die übergeordneten Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan Bayern und dem Regionalplan sind entsprechend zu beachten. Die Planung ist dahingehend zu ergänzen. Auf die obigen Ausführungen wird hierzu ebenso verwiesen.