Landratsamt Freising, Sachgebiet 42 Untere Naturschutzbehörde


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 14.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2019 ö Beschliessend 2.1.10

Sachverhalt

  1. Neben den bisher angegebenen Zielen zum Landesentwicklungsplan Bayern und Regionalplan sind insbesondere folgende weitere Punkte mit anzugeben:
LEP:
  • 1.1.2 Nachhaltige Raumentwicklung
  • 2.2.8 Integrierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung in Verdichtungsräumen
  • 4.4 Radverkehr
  • 6.2.1 Ausbau und Nutzung erneuerbarer Energien
  • 7 Freiraumstruktur mit allen Unterpunkten
Regionalplan für München, Region 18
  • B I 1; 1.1 Leitbild und Landschaftsentwicklung
  • G 1.1.1
  • Z 1.2 in Verbindung mit Karte 3 Landschaft und Erholung
  • 1.2.2 Landschaftsräume:
  • Das Ampertal ist in weiten Teilen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen undgrenzt im Süden unmittelbar an das Baugebiet an
  • B III Freizeit und Erholung
  • 2 Infrastrukturelle Erschließung
Z 2.2 Wander- und Radwandermöglichkeiten
Z 2.3
Z 2.4
  • B V Verkehr und Nachrichtenwesen (alle Grundsätze)
  • B V 2 Öffentlicher Personenverkehr (ÖPV)
  • B V 2.1 Allgemeines
G 2.1.1 Ausbau ÖPV
  • B V 2.5 Bus- und Straßenbahnverkehr sowie Stadt-Umland-Bahn (alle Grundsätze)
  • B V.3 Individualverkehr
3.1 Fußgänger- und Radverkehr Z 3.1...2

Des Weiteren sind die Ergebnisse des Bürgergutachtens zur Entwicklung der Region München zu beachten. Als wesentlicher Aspekt ist hier genannt: Weniger Autoverkehr und in die Höhe bauen. Die wesentlichen Ergebnisse sind in der Pressemitteilung des Regionalen Planungsverbandes München vom 17. Mai 2017 zusammengefasst.

  1. Dem Flächennutzungsplan ist ein eigenständiger Umweltbericht entsprechend den Vor-schriften des § 2a BauGB beizufügen.
       Möglichkeit der Überwindung:
Erarbeitung des Umweltberichtes für die Bauleitplanung auf Ebene der Flächennutzungsplanung.

  1. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz sind zu vermeiden. Das Vorkommen der Feldlerche wie auch des Rebhuhns kann nicht ausgeschlossen werden. Eigene Kartierungen um Negativnachweise vorzulegen wurden nicht vorgenommen. Entgegen den Angaben in der Fachliteratur zeigt sich, dass die Feldlerche wie auch das Rebhuhn die Effektdistanzen z.T. deutlich unterschreiten. Daher sind für die Beurteilung eines evtl. potentiellen Vorkommens dieser Arten Referenzkartierungen wie z.B. aus der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zur Erweiterung des Rastanlage Fürholzen heran zu ziehen. Das Rebhuhn kommt u.a, auch in Bereichen mit Hecken oder Sträuchern und Bäumen vor. Lediglich die Feldlerche meidet Lebensräume mit vertikalen Strukturen und hält offensichtlich je nach Lebensraumknappheit hierzu unterschiedliche Effektdistanzen ein.

       Möglichkeit der Überwindung:
Potenzialabschätzung zu relevanten Arten wie insbesondere die Feldlerche und das Rebhuhn mittels Referenzkartierungen z.B. für die Erweiterung der Rast- und Tankanlage in Fürholzen und/oder eigene Kartierungen in der Brutsaison 2019 ab etwa März bis Juni.

  1. Im Süden schließt an das Baugebiet unmittelbar das Landschaftsschutzgebiet an. Daher ist insbesondere in diesem Bereich eine angemessene Einbindung des Baugebietes zur freien Landschaft hin sicherzustellen. Bis dato fehlt hierzu eine angemessene Einbindung. Die ehemals vorhandenen randlichen Grünstreifen im rechtskräftigen Flächen-nutzungsplan wurden ohne erkennbaren Grund in die 12. Flächennutzungsplanänderung nicht übernommen. Daher ist diesbezüglich zumindest ein Abwägungsfehler geltend zu machen

       Möglichkeit der Überwindung:
Hinblick auf das unmittelbar im Süden an das Baugebiet angrenzende Landschaftsschutzgebiet – Darstellung und Realisierung eines ausreichend bemessenen Grünstreifens zur freien Landschaft hin.

  1. Im Hinblick auf die Vorgaben des LEP und des Regionalplanes sind die Radwegeanbindungen zum Ort und zur freien Landschaft hin zu stärken. Ebenso sind die Verbindungen und Erreichbarkeiten zum Öffentlichen Personennahverkehr mit zu berücksichtigen und aufzuzeigen. Radwegeverbindungen sollten u.a. für die Erreichbarkeit der Schulen verbessert und gestärkt werden. Daher sollten auch im Bereich der Haupterschließungswege entsprechende Wege mit vorgesehen und/oder gestärkt werden. Der vorhandene Wirtschaftsweg, welcher in Verlängerung der Anton-Bruckner-Straße in Richtung Südwesten zum autobahnbegleitenden Wirtschaftsweg verläuft sollte soweit wie möglich erhalten bleiben bzw. im Bedarfsfall in Verlängerung der Anton-Bruckner-Straße zur Vermeidung weitergehender Flächenversiegelungen unmittelbar nach Westen hin zum autobahnbegleitenden Wirtschaftsweg fortgeführt werden.

  1. Die randlichen Eingrünungen nach Westen hin, die im Bebauungsplan festgesetzt ist, ist ebenso in der 12.Änderung zur Flächennutzungsplan mit darzustellen. Auf die obigen Ausführungen wird verwiesen. Nach Süden hin ist zum Landschaftsschutzgebiet „Ampertal“, welches unmittelbar an das Baugebiet angrenzt, eine angemessene Einbindung des Baugebietes zur freien Landschaft hin mit vorzusehen.

  1. Die artenschutzfachlichen und -rechtlichen Anforderungen sind mit zu berücksichtigen und entsprechend abzuarbeiten. Auf die obigen Ausführungen wird ebenso verwiesen.
       
Die übergeordneten Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan Bayern und dem Regionalplan sind entsprechend zu beachten. Die Planung ist dahingehend zu ergänzen. Auf die obigen Ausführungen wird hierzu ebenso verwiesen.

Beschluss

zu a)        Die Ziele des Landesentwicklungsprogrammes Bayern und des Regionalplans sowie die Ergebnisse des Bürgergutachtens werden wie vorgeschlagen in der Begründung sowie dem Umweltbericht ergänzt.

zu b)        Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wird weiterhin an dem gemeinsamen Umweltbericht für Flächennutzungsplan- und Bebauungsplan-Ebene festgehalten. Allerdings wird in der Begründung zum Flächennutzungsplan explizit darauf hingewiesen, wo dieser Anhang zu finden ist (hinter Begründung zum Bebauungsplan). Die Papierfassungen der Auslegungsexemplare und Endfertigungen erhalten jeweils einen gesonderten Umweltbericht.

zu c)        Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde eine Abschätzung der Populationsdichte anhand vorhandener Kartierungen (Trasse Umgehungsstraße, Kartierung 10/2010) vorgenommen, ob die angesetzten Effektdistanzen unterschritten werden (Rebhuhn 50 – 100 m von Vertikalstrukturen, Feldlerche 100 -150 m). Aufgrund des in 2010 nachgewiesenem Brutpaares der Feldlerche wird als worst-case-Einschätzung ein Brutpaar angesetzt und Lerchenfenster (drei Lerchenfenster á 5 x 5 m auf 1 ha Ackerfläche mit Getreideanbau) als CEF Maßnahme im Umfeld der Baugebietes aufgenommen. Für das Rebhuhn wird zeitnah eine Kartierung mit zweimaliger Begehung beauftragt und die Ergebnisse im weiteren Verfahren berücksichtigt.

zu d)        Die Ortsrandeingrünung am Südrand (östlich der Jobsterstraße) und am Westrand werden in das Deckblatt aufgenommen. Darüber hinaus werden die Flächennutzungen des wirksamen Flächennutzungsplan im Umfeld dargestellt (WA im Osten angrenzend, öffentliche Grünfläche mit Spielplatz im Südosten).

Ein Grünstreifen am Ostrand ist nicht mehr erforderlich, da nun WA an WA angrenzt und eine Grüngliederung im Sinne eines Trenngrüns zwischen GE(e) und WA nicht mehr geboten ist.

zu e)        Gegenwärtig sind zwei Konzepte in Aufstellung:
- Verkehrskonzept für die Kommunen im Münchner Norden und München Nord,
- Mobilitätskonzept für die mittlere Isarregion und Ampertal.

In diesen wird der weitere Handlungsbedarf zur Stärkung des ÖPNV und insbesondere auch für Radwegeverbindungen überörtlich entwickelt. Die Umsetzung liegt dann bei den Gemeinden.
Der vorhandene Wirtschaftsweg ist im Bebauungsplan „Eggenberger Feld II“ bereits berücksichtigt.

zu f)        Diese wird in die Darstellung aufgenommen.

Auf Bebauungsplan-Ebene ist eine Ortsrandeingrünung am Südrand nicht vorgesehen. Die Gemeinde Allershausen ist sich der Auseinandersetzung mit dem Landschaftsschutzgebiet im Süden und der hier gegebenen hohen Bedeutung von Natur und Landschaft bewusst. Gleichwohl hält Sie an der bisherigen Planung fest und stützt sich hierbei auf folgende Gesichtspunkte:
  • bestehende Eingrünung durch Dammbauwerk mit Gehölz-bestand im Südwesten,
  • Vielzahl an öffentlichen Grünflächen am Westrand und als interner Grünzug,
  • Bewusste dichte Bebauung um dem sparsamen Umgang mit Grund- und Boden und der hohen Dichte im Hinblick auf die Deckung des dringenden Wohnraumbedarfs nachzukommen,
  • Unverträglichkeit mit dem Erschließungskonzept,
  • hier südlich der Straße bereits bestehende Bebauung im Außenbereich (Halle),
  • Vorbelastung der Flächen im Süden durch die geplante Umgehungsstraße.

zu g)        Hierzu wird auf 10c) sowie 10a) und 10d) verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2019 10:33 Uhr