Wasserwirtschaftsamt München vom 16.11.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 14.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2019 ö 2.1.11

Sachverhalt

Niederschlagswasser:
In den Hinweisen zum Bebauungsplan wird eine breitflächige Versickerung des Niederschlagwassers der Dächer und befestigten Flächen auf den Grundstücken vorgeschlagen. Als alternative Niederschlagswasserbeseitigung wir die Einleitung in einen Sickerschacht genannt.

Eine funktionierende Niederschlagswasserbeseitigung ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen Erschließung und sollte im Bebauungsplan abschließend geregelt sein. Dazu muss keine vollständig ausgearbeitete Entwässerungsplanung vorliegen. Es sollte den potentiellen Bauherren aber eine eindeutige und auch funktionierende Lösungsvariante angeboten werden.

Wie wir der Gemeinde Allershausen mit E-Mail vom 03.07.2018 mitgeteilt haben, ist eine Versickerung in Sickerschächten aus technischen Gründen wahrscheinlich nicht möglich.
Wir empfehlen Ihnen folgendes Vorgehen:
Die ausreichende Aufnahmefähigkeit des Untergrundes ist z.B. durch ein Bodengutachten bzw. Sickertests zu überprüfen. Je nach Untergrundbeschaffenheit kann dann entschieden werden, ob eine breitflächige Versickerung über den belebten Oberboden möglich ist oder ob weitere Maßnahmen wie ein Bodenaustausch, Einbau von Rigolen oder eine Ableitung des Niederschlagswassers erforderlich sind. Möglich ist auch eine Kombination von Versickerung und Ableitung.

Wir bitten das Niederschlagswasserkonzept vor Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans mit uns abzustimmen.
Für die abschließende Ausplanung sind die technischen Regeln DWA-M-153, DWA-A-138, NWFreiV und TRENGW maßgebend.
Wenn die Maßgaben der NWFreiV und der TRENGW eingehalten werden, dann ist die Versickerung genehmigungsfrei. In anderen Fällen wird über die Zulässigkeit der Versickerung in einem Wasserrechtsverfahren am Landratsamt Freising entschieden.

Zusammenfassung:
Die Aufnahmefähigkeit des Untergrunds für Niederschlagswasser ist zu untersuchen, ein Niederschlagswasserkonzept ist vor Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans mit dem WWA München abzustimmen. Unter diesen Voraussetzungen kann der Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung aus wasserwirtschaftlicher Sicht befürwortet werden.

Beschluss

Eine Versickerung von Oberflächenwasser ist gemäß der durchgeführten Baugrunderkundung (Crystal Geotechnik, 24.08.2018) in den relativ gut durchlässigen Schottern mög lich. Dies ist in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung bereits dargelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2019 10:33 Uhr