Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 03.12.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 14.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2019 ö Beschliessend 3.1.7

Sachverhalt

Mit der 12. Flächennutzungsplanänderung wir das Plangebiet an der Jobsterstraße von "Gewerbegebiet (eingeschränkt)" zu "Wohnbaufläche" sowie "Fläche für die Landwirtschaft" geändert; das Bebauungsplanverfahren konkretisiert das Vorhaben zur Festsetzung eine Allgemeinen Wohngebiets zur Entwicklung von Wohnbauland im Allershausener Modell.

Die großflächige, von Seiten der Handwerkskammer für München und Oberbayern grundsätzlich sehr kritisch beurteilte Praxis der Umwidmung von Gewerbe- zu Wohnbauflächen ist vor dem Hintergrund der großen Nachfrage nach bezahlbarem Wohn-raum und einem knappen Angebot an ebendiesen Flächen in Allershausen zu bewerten.

Im Sinne einer gesunden Nutzungsmischung und nachhaltigen und lebendigen Quartiersentwicklung wäre es weiterhin wünschenswert, kleinere Gewerbeeinheiten zu schaffen und die Ansiedlung klein- und mittelständischer, nicht störender Handwerksbetriebe zu fördern. Auch aus immissionsschutzrechtlichen Gründen kann die Verträglichkeit einer Mischbaunutzung relativ zu einer im Verhältnis schutzbedürftigeren Wohnbebauung leichter hergestellt werden, was auch die beigefügte immissionsschutzrechtliche Prüfung für einen derart von Verkehrslärm vorbelasteten Bereich verdeutlicht.

Dem dringenden Bedarf an Wohnbauflächen ist der Bedarf an Gewerbeflächen für klassische Gewerbenutzungen und mittelständische Betriebe des Handwerks grundsätzlich gegenüberzustellen. Wir würden es vor diesem Hintergrund sehr begrüßen, wenn für wegfallende Gewerbeflächen an anderer Stelle im Gemeindegebiet adäquater Ersatz geschaffen werden könnte.

Beschluss

Angesichts der steigenden Bevölkerungszahl und damit einhergehender steigender Mietpreise in den letzten Jahren ist es vorrangiges Ziel der Gemeinde Allershausen, Wohnraum für Personen mit mittleren und niedrigen Einkommen zu schaffen. Mit der vorliegenden Bauleitplanung wird dieses Ziel durch die Schaffung von Baurecht für ein großflächiges Wohngebiet nach dem Allershausener Modell zur Sozialen Bodennutzung verfolgt.

In ihrer weiteren Siedlungsentwicklung berücksichtigt die Gemeinde Allershausen weiterhin den Bedarf an Gewerbeflächen. Diese sollen jedoch außerhalb des vorliegenden Bau gebiets bedarfsgerecht geschaffen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2019 10:33 Uhr