zu a) Die Ziele des Landesentwicklungsprogrammes Bayern und des Regionalplans sowie die Ergebnisse des Bürgergutachtens werden wie vorgeschlagen in der Begründung sowie dem Umweltbericht ergänzt.
zu b) Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde eine Abschätzung der Populationsdichte anhand vorhandener Kartierungen (Trasse Umgehungsstraße, Kartierung 10/2010) vorgenommen, ob die angesetzten Effektdistanzen unterschritten werden (Rebhuhn 50 – 100 m von Vertikalstrukturen, Feldlerche 100 -150 m). Aufgrund des in 2010 nachgewiesenem Brutpaares der Feldlerche wird als worst-case-Einschätzung ein Brutpaar angesetzt und Lerchenfenster (drei Lerchenfenster á 5 x 5 m auf 1 ha Ackerfläche mit Getreideanbau) als CEF Maßnahme im Umfeld der Baugebietes aufgenommen. Für das Rebhuhn wird zeitnah eine Kartierung zweimalige Begehung beauftragt und die Ergebnisse im weiteren Verfahren berücksichtigt.
(Hinweis: Artenschutz ist der Abwägung nicht zugänglich.)
zu c) Auf Bebauungsplan-Ebene ist eine Ortsrandeingrünung am Südrand nicht vorgesehen. Die Gemeinde Allershausen ist sich der Auseinandersetzung mit dem Landschaftsschutzgebiet im Süden und der hier gegebenen hohen Bedeutung von Natur und Landschaft bewusst. Gleichwohl hält Sie an der bisherigen Planung fest und stützt sich hierbei auf folgende Gesichtspunkte:
- bestehende Eingrünung durch Dammbauwerk mit Gehölzbestand im Südwesten,
- Vielzahl an öffentlichen Grünflächen am Westrand und als interner Grünzug,
- Bewusste dichte Bebauung, um dem sparsamen Umgang mit Grund- und Boden und der hohen Dichte im Hinblick auf die Deckung des dringenden Wohnraumbedarfs nachzukommen,
- Unverträglichkeit mit dem Erschließungskonzept,
- hier südlich der Straße bereits bestehende Bebauung im Außenbereich (Halle),
- Vorbelastung der Flächen im Süden durch die geplante Umgehungsstraße.
zu d) Gegenwärtig sind zwei Konzepte in Aufstellung:
- Verkehrskonzept für die Kommunen im Münchner Norden und München Nord,
- Mobilitätskonzept für die mittlere Isarregion und Ampertal.
In diesen wird der weitere Handlungsbedarf zur Stärkung des ÖPNV und insbesondere auch für Radwegeverbindungen überörtlich entwickelt. Die Umsetzung liegt dann bei den Gemeinden.
Der vorhandene Wirtschaftsweg ist im Bebauungsplan „Eggenberger Feld II“ bereits berücksichtigt
zu e) Die Ortsrandeingrünung am Westrand wird als wesentlich angesehen. Die Gemeinde Allershausen hält an der bisherigen Planung fest und stützt sich hierbei auf folgende Gesichtspunkte:
- bewusste dichte Bebauung mit Tiefgaragen, um dem sparsamen Umgang mit Grund- und Boden und der hohen Dichte im Hinblick auf die Deckung des dringenden Wohnraumbedarfs nachzukommen,
- bestehende Eingrünung mit 5 m Breite ist ausreichend, aufgrund Tiefgarage keine breitere Ausführung möglich,
- Baumpflanzungen sind möglich,
- Interne öffentliche Grünflächen wird als wesentlicher erachtet, da hier eine deutlich höhere Aufenthaltsqualität im Freiraum besteht (weniger Lärmbelastung),
erhebliche Vorbelastung des Landschaftsbildes durch Autobahn (hoher Lärm) und Schallschutzwand als störendes Landschaftselement / Barriere.
zu f) Auf Bebauungsplan-Ebene ist eine Ortsrandeingrünung am Südrand nicht vorgesehen. Die Gemeinde Allershausen ist sich der Auseinandersetzung mit dem Landschaftsschutzgebiet im Süden und der hier gegebenen hohen Bedeutung von Natur und Landschaft bewusst. Gleichwohl hält Sie an der bisherigen Planung fest und stützt sich hierbei auf folgende Gesichtspunkte:
- bestehende Eingrünung durch Dammbauwerk mit Gehölzbestand im Südwesten,
- Vielzahl an öffentlichen Grünflächen am Westrand und als interner Grünzug,
- Bewusste dichte Bebauung um dem sparsamen Umgang mit Grund- und Boden und der hohen Dichte im Hinblick auf die Deckung des dringenden Wohnraumbedarfs nachzukommen,
- Unverträglichkeit mit dem Erschließungskonzept,
- hier südlich der Straße bereits bestehende Bebauung im Außenbereich (Halle),
Vorbelastung der Flächen im Süden durch die geplante Umgehungsstraße.
zu g) siehe die Ausführungen zu 13 b)
zu h) siehe die Ausführungen zu 13a)
zu i) An der bisherigen Festsetzung wird festgehalten, da in rund 120 m Nähe durch die Autobahn A 9 eine für Kleintiere unüberwindbare Barriere besteht. Daher ist auch eine gewisse Einschränkung der Durchlässigkeit innerhalb des Planungs-gebietes hinnehmbar.
zu j) Die am Westrand des Planungsgebietes vorgesehene Grünfahrt ist nur als „Pflegeweg“ für die Pflege der öffentlichen Grünflächen vorgesehen und dient nicht dem landwirtschaftlichen Verkehr. Hier bestehen Wegeverbindungen weiter westlich.
zu k) Für die Geschosswohnungsbauten wird ein entsprechender textlicher Hinweis aufgenommen.
zu l) Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde eine Abschätzung der Populationsdichte anhand vorhandener Kartierungen (Trasse Umgehungsstraße, Kartierung 10/2010) vorgenommen, ob die angesetzten Effektdistanzen unterschritten werden (Rebhuhn 50 – 100 m von Vertikalstrukturen, Feldlerche 100 -150 m). Aufgrund des in 2010 nachgewiesenem Brutpaares der Feldlerche wird als worst-case-Einschätzung ein Brutpaar angesetzt und Lerchenfenster (drei Lerchenfenster á 5 x 5 m auf 1 ha Ackerfläche mit Getreide-anbau) als CEF Maßnahme im Umfeld der Baugebietes auf-genommen. Für das Rebhuhn wird zeitnah eine Kartierung zweimalige Begehung beauftragt und die Ergebnisse im weiteren Verfahren berücksichtigt. Eine Festsetzung zur zeitlichen Reglementierung der Baufeldfreimachung ist somit nicht veranlasst.
zu m) Die Anregungen werden nochmals abgeglichen und berücksichtigt.
zu n)
Die Anregungen werden nochmals abgeglichen und berücksichtigt.