Nochmalige Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Bebauungsmöglichkeit für einige Grundstücke; Hinweis auf TOP 6 der Sitzung vom 15.01.2019, Beschluss-Nr. 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 14.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2019 ö Beschliessend 3.1.18

Sachverhalt

Mit Beschluss Nr. 6 vom 15.01.2019 hat der Gemeinderat für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Eggenberger Feld Süd" eine Verdichtung der möglichen Bebauung beschlossen.

Dazu fand noch einmal eine umfassende Prüfung in rechtlicher Hinsicht mit RA Beisse (Kanzlei Döring-Spieß) und den Planern (PV und Frau Linke) statt.

Zur rechtlichen Beurteilung:
Im Bebauungsplan muss die mögliche Bebauung eindeutig festgesetzt sein. Eine Wahlmöglichkeit ist nicht zulässig. Das Verbot oberirdischer Stellplätze und damit das mit der Tiefgaragenforderung verfolgte Ziel lässt sich nur im Wege von Bauraumfestsetzungen umsetzen (keinerlei Ausweisung von Flächen für Nebenanlagen im maßgeblichen Bereich bzw. (entsprechend räumlich begrenzte Garagen- und Stellplatzräume). Eine Verknüpfung mit der Anzahl der Wohneinheiten ist weder zulässig (keine Rechtsgrundlage) noch zielführend. So sind bei einem Doppelhaus mit zwei Wohneinheiten oberirdische Stellplätze ohne Einschränkung (aber im Rahmen GR/GRZ) zulässig - hier könnten also die vier erforderlichen und zwei weitere Stellplätze oberirdisch geschaffen werden -, während bei dem gleichen Baukörper aber mit drei Wohneinheiten alle sechs Stellplätze in einer Tiefgarage unterzubringen sind. Eine städtebauliche Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung ist nicht ersichtlich.

Bezüglich der planerischen Beurteilung wird auf die Stellungnahmen von Herrn Krimbacher und Frau Linke verwiesen. Die mögliche Planänderung und deren Auswirkungen werden in der Sitzung noch vorgestellt.

Es handelt sich um 12 zusätzliche Wohneinheiten.
Ziel der Planung ist es, in ruhiger Lage ein Wohngebiet für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu schaffen und dabei den Charakter eines ruhigen Quartiers zu gewährleisten, um so keine städtebaulichen Konflikte zu erzeugen. Mit einer derartigen Nachverdichtung wird dieses Konzept aufgelöst, insbesondere wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im gesamten Gebiet generiert.
Diese Entwicklung löst eine städtebauliche Spannung aus. Der PV rät deshalb von der Nachverdichtung ab.

Diskussionsverlauf

GR Held unterstrich das Ziel des Arbeitskreises, mit der Planung hohe Wohnqualität zu schaffen. Dem widerspricht die am 15.01.2019 beschlossene Verdichtung. Es sollte das ursprüngliche Konzept beibehalten werden.

Beschluss

Der Gemeinderat sieht von einer möglichen Verdichtung der Bebauung im künftigen Baugebiet "Eggenberger Feld Süd" nach eingehender Beratung ab. Der Beschluss-Nr. 6 vom 15.01.2019 wird ersatzlos aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 21.02.2019 10:33 Uhr