Beschlussfassung zu Vorschlägen der Planer zur Überarbeitung der Festsetzungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 14.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2019 ö Beschliessend 3.1.19

Sachverhalt

Seitens der Planer werden noch Vorschläge zur Überarbeitung bzw. Ergänzung der Festsetzungen vorgebracht. Diese sind im überarbeiteten Entwurf der Satzung (siehe Anhang) rot dargestellt. Die gelb hinterlegten Texte betreffen die notwendigen Änderungen, wenn es bei der Verdichtung in einem Teilbereich bleibt (Nr. 3.1.16).

In die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind des Weiteren noch Regelungen aufzunehmen, die eine Umsetzung des "Wärmenetzes 4.0" ermöglichen und um eine möglichst hohe Anschlussquote zu erreichen. Dazu lag auch eine Stellungnahme von RA Beisse, Kanzlei Döring-Spieß vor, wonach gewisse Festsetzungen getroffen werden können. Im Detail sind diese noch rechtlich zu klären und zu fixieren, insbesondere auch die städtebauliche Notwendigkeit ist darzulegen.

Ein Anschluss- und Benutzungszwang ist nicht möglich, weil die Gemeinde die Versorgung nicht selbst betreiben wird. Insoweit greift Art. 24 GO nicht. Für die Grundstücke, die die Gemeinde im Fördermodell verkaufen wird, wird eine entsprechende Anschlussverpflichtung vertraglich geregelt werden.

Beschluss 1

Zur Realisierung des "Wärmenetzes 4.0" sind in den Bebauungsplan entsprechende Regelungen aufzunehmen. Nach rechtlicher Abstimmung sind diese in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt den Vorschlägen zur Ergänzung der Festsetzungen wie vom Planungsverband vorgeschlagen und in der Beschlussvorlage ausgeführt, zu. Dies betrifft lediglich die in der Vorlage "rot" dargestellten Texte, da nach der Beschlussfassung zu TOP 3.1.18 keine Verdichtung erfolgen soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 21.02.2019 10:33 Uhr