Anwohnergemeinschaft Nord vom 03.11.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 14.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2019 ö Beschliessend 3.2.1

Sachverhalt

Die direkten Anwohner des geplanten Baugebiets, empfinden es als erhebliche Beeinträchtigung ihrer Wohnqualität, dass die Gemeinde mit nur 3,6 m Abstand von ihren Grundstücken 18-20 m breite Häuser mit einer Traufhöhe von 6,50 m Höhe errichten lassen will.
Wir ersuchen Sie, die diesbezügliche Planung noch einmal überarbeiten zu lassen und entweder den Abstand deutlich zu vergrößern oder die Häuser niedriger genehmigen zu lassen, auf max. 4,5 m Traufhöhe.
Die Grundfläche der Häuser ist mit 9-10 m x 11 m schließlich groß genug. Es sollte am Rand des Baugebiets, wie an der Jobsterstraße auch geplant, eine Reihe mit kleineren Einfamilienhäusern eingeplant werden.

Beschluss

Die Abstandsflächen gemäß Art. 6 Bayerische Bauordnung werden bei der vorliegenden Planung eingehalten.
Die Verringerung der zulässigen Wandhöhen in den angesprochenen Bereichen auf 4,5 m würde dem Konzept des Bebauungsplans widersprechen, da Doppelhäuser mit ausreichend Wohnfläche somit nicht wie vorgesehen umgesetzt werden könnten. Gegenüber der bisherigen Darstellung des Gebiets im Flächennutzungsplan als eingeschränktes Gewerbegebiet stellt die vorliegende Bauleitplanung eine Verbesserung für das nördlich angrenzende Wohngebiet dar, da in einem Gewerbegebiet größere Kubaturen als in dem nunmehr festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet möglich wären.
Des Weiteren ist gemäß den Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplans Allershausen – Amperfeld II i.d.F. vom  28.09.2004 im Bereich der nördlich an das Plangebiet angrenzenden Grundstücke eine Bebauung mit Wandhöhen bis zu 6 m bei Ausgestaltung mit Pultdach zulässig. Bei Ausgestaltung mit Satteldach liegen die möglichen Firsthöhen bei etwa 9 m. Im Bereich der südlich angrenzenden Grundstücke soll im vorliegenden Bebauungsplan Baurecht mit ähnlicher Höhenentwicklung zugelassen werden.

Im Übrigen haben die Eigentümer der angrenzenden Bauzeile des Eggenberger Feldes lt. Bebauungsplan ebenfalls ein Baurecht mit 2 Geschossen und entsprechender Wandhöhe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 21.02.2019 10:33 Uhr