Gerda Kolbenschag vom 07.11.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 14.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2019 ö Beschliessend 3.2.2

Sachverhalt

Als direkter Anwohner der Parzelle 5 des geplanten Neubaugebiets beantrage ich hiermit eine Änderung des Bebauungsplanes. Eine Bebauung der Parzelle 5 mit dem geplanten WA1 würde eine zu starke Beschattung meines Grundstückes/Wohnhauses bedeuten. Deshalb bitte ich, die Bebauung an die Haushöhe meines nördlich angrenzenden Wohnhauses (Rosenweg 3 + 3a) anzupassen und eine Bebauung nach WA2 zuzulassen.

Beschluss

Die Abstandsflächen gemäß Art. 6 Bayerische Bauordnung werden bei der vorliegenden Planung eingehalten.
Die Verringerung der zulässigen Wandhöhen in den angesprochenen Bereichen auf 4,5 m würde dem Konzept des Bebauungsplans widersprechen, da Doppelhäuser mit ausreichend Wohnfläche somit nicht wie vorgesehen umgesetzt werden könnten. Gegenüber der bisherigen Darstellung des Gebiets im Flächennutzungsplan als eingeschränktes Gewerbegebiet stellt die vorliegende Bauleitplanung eine Verbesserung für das nördlich angrenzende Wohngebiet dar, da in einem Gewerbegebiet größere Kubaturen als in dem nun mehr festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet möglich wären.
Des Weiteren ist gemäß den Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplans Allershausen – Amperfeld II i.d.F. vom 28.09.2004 im Bereich der nördlich an das Plangebiet angrenzenden Grundstücke eine Bebauung mit Wandhöhen bis zu 6 m bei Ausgestaltung mit Pultdach zulässig. Bei Ausgestaltung mit Satteldach liegen die möglichen Firsthöhen bei etwa 9 m. Im Bereich der südlich angrenzenden Grundstücke soll im vorliegenden Bebauungsplan Baurecht mit ähnlicher Höhenentwicklung zugelassen werden.

Im Übrigen haben die Eigentümer der angrenzenden Bauzeile des Eggenberger Feldes lt. Bebauungsplanes ebenfalls ein Baurecht mit 2 Geschossen und entsprechender Wandhöhe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 21.02.2019 10:33 Uhr