Helmut Zwingler vom 28.11.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 14.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2019 ö Beschliessend 3.2.4

Sachverhalt

  1. Ich möchte darauf hinweisen, dass rund um das Baugebiet landwirtschaftliche Nutzflächen liegen, die teilweise auch an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht bewirtschaftet werden müssen. Zudem schließt sich südlich des Baugebiets unsere landwirtschaftliche Lagerhalle an, wodurch es für die Anwohner zu Lärm-, Schmutz- und Staubbelästigungen führen kann, welche auch bei größter Sorgfalt und Rücksichtnahme nicht zu vermeiden sind. 180 Meter südlich des Baugebiets befindet sich unser landwirtschaftlicher Betrieb mit Milchvieh- und Freilandlegehennenhaltung, für welche die Weideflächen bereits 50 Meter von der Bebauung entfernt beginnen. Um nachträgliche Beschwerden bezüglich der genannten Einschränkungen zu vermeiden, ist es wichtig, dass die zukünftigen Anwohner schon in den Kaufverträgen darauf hingewiesen werden und diese bereit sind zu akzeptieren.


  1. Um sicherzugehen, dass durch das Baugebiet keine Einschränkung für mich oder die Anwohner entstehen, müssen einige Kriterien bedacht werden.
Zum einen müssen dem Kindergarten genügend Stellplätze zur Verfügung gestellt werden, welche sowohl für die Angestellten als auch für die Eltern ausreichen müssen, damit auch beim regen Verkehr am Morgen und Mittag/Nachmittag, wenn die Kindergartenkinder hingebracht oder abgeholt werden, keine Beeinträchtigung für die restlichen Verkehrsteilnehmer durch parkende Autos auf den Straßen entsteht. Diese Fahrbahnverengungen und jene, die durch Schwellen und EngstelIen geschaffen werden, bilden zusätzliche Hindernisse und führen zu Stauungen. Deshalb sind auch ein absolutes, beidseitiges Halteverbot und der Verzicht auf geplante Verengungen in diesem Bereich äußerst notwendig.


  1. Zum anderen muss die Straße, die zur Autobahnüberführung führt, eine ausreichende Breite von mindestens 5,5 Meter erhalten, um einen ungehinderten Verkehrsfluss gewährleisten zu können. Die aktuelle Breite der Straße beträgt 4,5 Meter, was zu erheblichen Problemen bei Gegenverkehr führt. Zudem musssichergestellt werden, dass von der Straße aus dem Baugebiet aus problemlos nach links in Richtung Jobsterstraße oder nach rechts zur Autobahnüberführung abgebogen werden kann, ohne dass die schnell fahrenden Verkehrsteilnehmer, welche von der Autobahnbrücke her kommen, gefährdet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass zwischen der Straße und dem Baugebiet ein Höhenunterschied von 1,5 bis 2 Meter liegt. Die Steigung der Straße, die aus dem Baugebiet führt, kann Probleme beim Anfahren verursachen. Die Sicht des Verkehrs auf der Straße, in welche eingebogen werden soll, wird durch Sträucher, Bäume und die Leitplanke erschwert. Um zusätzliche Verengungen der Fahrbahn durch parkende Autos zu verhindern, ist auch hier ein absolutes Halteverbot nötig. Hinzukommend müsste entlang der Straße nach Eggenberg ein Gehweg zum Schutz von Fußgängern und Kindern dringend nötig, da diese sonst auf der Straße gehen müssten.


  1. Darüber hinaus muss eine klare Regelung für die Zufahrt der Feldstücke im Westen des Baugebiets getroffen werden. Der Einfahrtsweg zur Feldstraße entlang der Autobahn muss auch für große landwirtschaftliche Maschinen befahrbar sein. Ein späterer Flächenbedarf bei einer Fahrbahnverbreiterung über die Brücke sollte bereits jetzt eingeplant werden.

       Im Jahr 2009 hat der Gemeinderat der Errichtung einer neuen HofsteIle an der Jobsterstraße 40 die Genehmigung erteilt, mit welcher sie auch der Zufahrt für den landwirtschaftlichen Betrieb zugestimmt hat. Die Jobsterstraße ist für meinen Betrieb die wichtigste Zufahrtsstraße, welche ich mit allen Fahrzeugen und Maschinen jetzt und in Zukunft befahren muss. Landwirtschaftliche Fahrzeuge haben eine Gesamtbreite von bis zu 3,5 Meter. Am südlichen Ende der Jobsterstraße, wo diese in den gesperrten Teil übergeht, sind drei Bäume eingezeichnet, welche die Sicht beim Einfahren in die Jobsterstraße behindern.


  1. Zudem muss der Verkehr bei Stau über die Jobsterstraße abfließen können. Dies ist nur möglich wenn kein Rechts-vor-Links an den Ausfahrten aus dem Baugebiet herrscht und keine EngstelIen durch zum Beispiel Autos entstehen. Deswegen muss die Jobsterstraße dringend als Vorfahrtsstraße ausgeschildert werden. Außerdem soll an der gesamten Jobsterstraße bis an das südliche Ende ein Gehweg erstellt werden, damit Fußgänger und Kinder ohne die Straße zu überqueren sicher zum Beispiel zum Kindergarten gelangen können. Dadurch dass die Straße eine leichte Kurve macht, wird die Übersicht für Fußgänger und Fahrzeuge beeinträchtigt. Überdies können Verkehrsteilnehmer, die aus einer der Ausfahrten aus dem Baugebiet kommen, leichter in die Jobsterstraße einsehen und somit gefahrlos in die Jobsterstraße einfahren. Der Radweg auf der Ostseite der Jobsterstraße kann dann weiterhin genutzt werden.

       Es dürfen also keine Einschränkungen für mich, die Ausübung oder Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebs entstehen.

Beschluss

zu a)        Emissionen seitens der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen sind im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung hinzunehmen. Der entsprechende Hinweis an die Bauwerber ist unter B 11 bereits im Bebauungsplan enthalten.

Der aktuelle Bestand an Milchvieh- und Freilandlegehennen haltung liegt in ausreichendem Abstand zum Plangebiet entgegen der Hauptwindrichtung (SW-Wind und NNO-Wind) so-dass nicht mit belastenden Geruchsimmissionen zu rechnen ist.

zu b)        Im Bereich der Kindertagesstätte besteht gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans ausreichend Platz für Stellplätze, für die im Übrigen eine Mindestanzahl gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen nachzuweisen ist. Die genaue Anzahl und Anordnung wird als Kriterium im Rahmen des Vergabeverfahrens berücksichtigt.
               Eine straßenverkehrsrechtliche Beschilderung wie Halteverbot oder Vorfahrtsstraße erfolgt nicht über das Baurecht sondern über die Straßenverkehrsordnung und kann somit im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden.

zu c)        Die aktuelle Straßenplanung, die im weiteren Verfahren die Grundlage für den Bebauungsplan darstellt, berücksichtigt eine Befahrbarkeit durch landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie einen Gehweg westlich entlang der Jobsterstraße. Ebenso sind im Bereich der zur Autobahnüberführung führenden Straße eine Fahrbahnbreite von mindestens 5,8 m sowie ein Gehweg berücksichtigt.

               Es ist vorgesehen, den Geländesprung im Bereich der Anrampung zur Eggenberger Straße durch eine Böschung im Bereich der Parzelle 67 auszugleichen. Hierzu liegt ein Konzept durch das Büro Dippold + Gerold GmbH vom 07.01.2019 vor, das im weiteren Verfahren im Bebauungsplan berücksichtigt wird.

zu d)        Die Zufahrt für landwirtschaftliche Maschinen auf die Feldstücke im Südwesten des Plangebiets ist in der aktuellen Straßenplanung, die im weiteren Verfahren die Grundlage für den Bebauungsplan darstellt, berücksichtigt.

               Die zu pflanzenden Straßenbäume sind Hochstämme StU 20-25. Diese werden auf ein Lichtraumprofil von 4 m gezielt für die Pflanzung an Straßen entsprechend entwickelt und aufgeastet.

zu e)        Die Ausweisung als Vorfahrtsstraße erfolgt über die Straßenverkehrsordnung und nicht über Baurecht und kann daher im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden.

               Die aktuelle Straßenplanung, die im weiteren Verfahren die Grundlage für den Bebauungsplan darstellt, sieht einen Gehweg entlang der Jobsterstraße vor.

               Die Erschließung wird entsprechend überarbeitet und die Parzellierung angepasst. Der interne Grünzug bleibt flächengleich erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 21.02.2019 10:33 Uhr