Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes (E+1+DG) durch Christian Stanglmeier auf der Fl.Nr. 459/4, Gemarkung Tünzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 19.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2019 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Die überbaute Fläche (Wohnhaus und Garagen) liegt überwiegend innerhalb der Einbeziehungssatzung Göttschlag. Das Bauvorhaben ist nach 34 BauGB zu beurteilen. Das Wohnhaus soll in E+1+DG ausgebildet werden mit den Außenmaßen 9,00 m x 12 m. Die Garagen werden jeweils an den Seiten des Wohngebäudes angebaut.
Retentionsfläche steht lt. Antragsteller auf einem Nachbargrundstück  zur Verfügung.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Für die verdrängte Wassermenge ist eine Ausgleichsfläche nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2019 09:43 Uhr