Antrag der Kath. Kirchenverwaltung zur Übernahme des Betriebskostendefizits für den Kindergarten St. Josef für das Jahr 2017/18


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 19.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2019 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Die Kath. Kirchenverwaltung beantragt die Übernahme des Betriebskostendefizits für den Kindergarten St. Josef für das Jahr 2017/18. Lt. Jahresrechnung liegt das Defizit bei rund 80.000,00 €. Begründet wird dies u.a. auch damit, dass oft unerwartet Kinder weggezogen sind, die Förderung für Kinder mit Integrationsbedürfnis nicht wie erwartet erfolgte und höhere Personalkosten angefallen sind. Der Anstellungsschlüssel wurde durchschnittlich mit 10,5 am oberen Ende gehalten.
Die Erzbischöfliche Finanzkammer hat mit Schreiben vom 16.01.2019 einen außerordentlichen Haushaltszuschuss in Höhe von 40.000,00 € gewährt, so dass noch ein ungedecktes Defizit von 40.000,00 € auszugleichen ist. In ihrem Schreiben weist die Erzbischöfliche Finanzkammer darauf hin, dass die Einnahmen aus Elternbeiträgen im Vergleich zu anderen Kindergärten insgesamt um ca. 30.000,00 € zu niedrig sind.

Lt. der Betriebskostenvereinbarung vom 30.05.2005 gewährt die Gemeinde pro Jahr je Gruppe einen Defizitausgleich von 5.000,00 €. Zu bemerken ist bei dieser Regelegung, dass diese noch vor Inkrafttreten des BayKiBiG getroffen worden ist. Die Erzbischöfliche Finanzkammer fordert die Kirchenverwaltung auf, eine neue Mitfinanzierungsvereinbarung zu schließen. Diese wurde auch bereits erarbeitet und mit der Kirchenverwaltung und dem Bayerischen Gemeindetag abgestimmt.

In den letzten 5 Jahren hat die Gemeinde mit Ausnahme des Jahres 2016/17 lediglich einen vertragsgemäß vereinbarten Fehlbetrag von 15.000,00 € übernommen, obwohl das ausgewiesene Defizit höher war.

Es wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, dem Antrag der Kath. Kirchenverwaltung stattzugeben und das Betriebskostendefizit für das Jahr 2017/18 abweichen von der vertraglichen Regelung zu übernehmen.

Beschluss

Für das Betreuungsjahr 2017/18 übernimmt die Gemeinde das Betriebskostendefizit für den Kindergarten St. Josef in Höhe von 40.000,00 € abweichend von der vertraglich vereinbarten Regelung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2019 09:43 Uhr