Abschluss einer neuen Betriebsträgervereinbarung für den Kindergarten St. Josef in Trägerschaft der Kath. Kirchenstiftung St. Josef


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 19.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2019 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Für den 3-gruppigen Kindergarten St. Josef in Trägerschaft der Kirchenstiftung St. Josef Allershausen gibt es eine Betriebskostenvereinbarung aus dem Jahr 2005. Dieser Vertrag wurde noch vor dem Inkrafttreten des BayKiBiG geschlossen. Die Gemeinde trägt danach pro Gruppe ein jährliches Betriebskostendefizit bis zu 5.000,00 €.

Die Erzbischöfliche Finanzkammer München hat die Kirchenstiftung aufgefordert, mit der Gemeinde eine neue Mitfinanzierungsvereinbarung zu schließen. Der von der Finanzkammer vorgelegte Vertragsentwurf wurde mit dem Vertragsmuster des Bayerischen Gemeindetags abgeglichen und mögliche Änderungen besprochen. Der Vertragsentwurf der Finanzkammer sah eine Defizitübernahme durch die Gemeinde bis zum 90 % vor. Im nun vorliegenden Vereinbarungsentwurf wird nach Empfehlung des BayGT und nochmaligen Verhandlungen eine Beteiligung von 80 % max. festgeschrieben. Im Übrigen wird auf die Gegenüberstellung der Vertragsregelungen verwiesen.

Nach Zustimmung des Gemeinderats soll dieser Vertrag Grundlage für die mit der Johanniter-Unfall-Hilfe (Hort), Kinder-, Mütter- und Familienzentrum Allershausen (Krippen in den beiden Kinderhäusern) und dem Kinderhaus Pusteblume für die Einrichtung im Kinderhaus "Am Bach" neu zu fassenden bzw. neu abzuschließende Betriebsträgervereinbarungen sein.

Diskussionsverlauf

Frau Kopp sprach sich gegen eine generelle Defizitregelung ohne Einschränkung bis 80 % aus.

Herr Held pflichtete Frau Kopp bei und schlug eine "Deckelung" auf 10.000,00 € pro Gruppe vor. Außerdem sollte der Vertrag nicht rückwirkend zum 01.09.2018 sondern  erst ab 01.09.2019 in Kraft treten.

§ 5 Abs. 2 der Vereinbarung sollte dahingehend ergänzt werden, dass auch die Festlegung der Schließtage der Zustimmung der Gemeinde bedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einer neuen Betriebsträgervereinbarung mit der Kath. Kirchenstiftung St. Josef Allershausen für den Kindergarten St. Josef im Kinderhaus "Im Ampergrund" mit Wirkung ab 01.09.2019 mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zu:

Defizitübernahme nach § 4 Abs. 1 bis zu 80 % des ungedeckten Betriebsaufwandes, jedoch maximal bis zu 10.000,00 € je Gruppe als freiwilliger Zuschuss. § 5 Abs. 2 gilt auch für die Festlegung der Schließtage (Zustimmung der Gemeinde).

Auf Grundlage dieser Vereinbarung sind mit der Johanniter-Unfall-Hilfe (Hort), dem Kinder-, Mütter- und Familienzentrum Allershausen (Krippen in den beiden Kinderhäusern) und dem Kinderhaus Pusteblume für die Einrichtung im Kinderhaus "Am Bach" die Verträge neu zu fassen bzw. neu abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2019 09:43 Uhr