Instandsetzung bzw. teilweise Verlegung des Atterbaches; Vergabe des Planungsauftrages


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 09.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.04.2019 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Am Atterbach müssen dringend Unterhalts- und Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Ziel ist die Verlegung in einem Teilabschnitt von ca. 55 m. Außerdem ist die Anlage eines Uferstreifens auf einer Fläche von ca. 1.005 m² vorgesehen. Die erforderliche Grundabtretung ist bereits erfolgt. Die Planung von Landschaftsarchitektin Ruhland berücksichtigt die hydrologischen Berechnungen und Vermessungsdaten des Ing.-Büros S2 Ingenieure, die im Zusammenhang mit der Einbeziehungssatzung Aiterbach Nord-Ost erstellt worden sind.

Die auf der Grundlage des Konzept-Vorentwurfs geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 20.000,00 € netto.

Es sind nunmehr die Unterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung zu erstellen und dazu der Planungsauftrag an Dipl.-Ing. A. Ruhland zu erteilen. Das Planungshonorar wird nach § 40 HOAI, Honorarzone III, Mindestsatz, berechnet (vorläufig 5.313,60 € netto).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die notwendigen Unterhalts- und Sicherungsmaßnahmen am Atterbach nach dem von Landschaftsarchitektin Ruhland ausgearbeiteten Konzept-Vorentwurf .

Das Planungsbüro für Landschaftsarchitektur und Landschaftsökologie Ruhland wird mit den Planungsleistungen (Lph 1-9) für das Projekt beauftrag. Die Vergütung erfolgt nach Honorarzone III, Mindestsatz. Ein Ing.-Vertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2019 09:16 Uhr