Instandsetzung bzw. teilweise Verlegung des Atterbaches;
Vergabe des Planungsauftrages
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 09.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am Atterbach müssen dringend Unterhalts- und Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Ziel ist die Verlegung in einem Teilabschnitt von ca. 55 m. Außerdem ist die Anlage eines Uferstreifens auf einer Fläche von ca. 1.005 m² vorgesehen. Die erforderliche Grundabtretung ist bereits erfolgt. Die Planung von Landschaftsarchitektin Ruhland berücksichtigt die hydrologischen Berechnungen und Vermessungsdaten des Ing.-Büros S2 Ingenieure, die im Zusammenhang mit der Einbeziehungssatzung Aiterbach Nord-Ost erstellt worden sind.
Die auf der Grundlage des Konzept-Vorentwurfs geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 20.000,00 € netto.
Es sind nunmehr die Unterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung zu erstellen und dazu der Planungsauftrag an Dipl.-Ing. A. Ruhland zu erteilen. Das Planungshonorar wird nach § 40 HOAI, Honorarzone III, Mindestsatz, berechnet (vorläufig 5.313,60 € netto).
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die notwendigen Unterhalts- und Sicherungsmaßnahmen am Atterbach nach dem von Landschaftsarchitektin Ruhland ausgearbeiteten Konzept-Vorentwurf
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Das Planungsbüro für Landschaftsarchitektur und Landschaftsökologie Ruhland wird mit den Planungsleistungen (Lph 1-9) für das Projekt beauftrag. Die Vergütung erfolgt nach Honorarzone III, Mindestsatz. Ein Ing.-Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.05.2019 09:16 Uhr