Antrag der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. vom 29.03.2019 auf Jugendförderung
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 07.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. beantragt einen Zuschuss zur Jugendförderung. Da der Verein für die Jugend keinen Mitgliedsbeitrag, wie in § 2a der Jugendförderrichtlinien gefordert, erhebt, scheidet derzeit eine Förderung aus.
Will die Gemeinde Allershausen den Verein trotzdem fördern, wären die Jugendförderrichtlinien dahingehend zu ändern, diesen Passus zu streichen. Die Zahl der Jugendlichen beträgt 127, was eine Förderung von 1.905 € bedeuten würde (127 x 15,00 €).
In gleichem Zug wäre zu überlegen, ob die in den Jugend- und Sportförderrichtlinien enthaltene Fördervoraussetzung des Anteils der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre von mindestens 10 % aufrechterhalten werden soll. Einige Vereine (Schützenverein Allershausen, Schützenverein Aiterbach, Fischereiverein, Burschenverein) haben bedingt durch ihre Mitgliederstruktur und dem allgemeinen Trend sinkender jugendlicher Vereinsmitglieder Probleme, diesen prozentualen Anteil zu erreichen. Sie würden aus der Förderung herausfallen.
Diskussionsverlauf
Herr Zwingler erkundigt sich nach den zu erwartenden Kosten bei Änderung der Förderrichtlinien. Herr Bosch antwortet, dass neben den gegenständlichen 1.905 € noch etwa 400 bis 500 € von anderen Vereinen Beantragt werden könnten.
Beschluss
Alternative 1:
Dem Antrag des Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. auf Förderung nach den Jugendförderrichtlinien wird zugestimmt. Die Jugend
- und Sportförderrichtlinien sind rückwirkend zum 01.01.2019 dahingehend zu ändern, die Fördervoraussetzungen eines Mitgliedsbeitrages und eines Anteils von mindestens 10 % an Kindern und Jugendlichen zu streichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.06.2019 09:54 Uhr