Antrag auf Abbruch eines bestehenden Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses durch Obermeier Armin auf der Fl.Nr. 28/4, Gemarkung Allershausen Hinweis auf TOP 3 der GR-Sitzung vom 06.11.2018 Beschluss-Nr. 173


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 02.07.2019 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Münchener Straße.
Folgende Festsetzungen sind betroffen:

  • Baufenster
  • Baulinie
  • Wandhöhe (Zwerchgiebel Nordseite)

Abweichend vom Vorbescheid werden im geplanten Neubau neben 2 Wohnungen (für Personal) nun auch 3 Hotelzimmer sowie Nebenräume für das Hotel Gasthof Obermeier eingeplant.
Wandhöhe (bis auf Zwerchgiebel), Dachform und Dachneigung entsprechen dem Bebauungsplan.

Vom Straßenbauamt Freising wurde die Errichtung einer neuen Zufahrt von der Münchener Straße im Hinblick auf die Verkehrssicherheit abgelehnt. Ebenso wird der Nutzung einer bereits bestehenden Zufahrt des Nachbargrundstückes zur Erschließung der Stellplätze für den geplanten Neubau vom Straßenbauamt nicht zugestimmt.

Um eine langwierige Auseinandersetzung mit dem Straßenbauamt zu vermeiden, sollen die Stellplätze nun über eine Zufahrt von Süden über die Grundstücke Fl.Nr. 28/3 und 24/8 erschlossen werden.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Kortus zeigt sich verwundert über die Ansicht des Straßenbauamtes, da hier nur Hotelgäste ein- und ausfahren werden und damit nur ein geringes Verkehrsaufkommen sein wird.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Die erforderlichen Befreiungen für Baufenster, Baulinie, Wandhöhe werden erteilt. Die Zufahrt über die Fl.Nrn. 28/3 und 24/8 ist grundbuchamtlich abzusichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2019 09:14 Uhr