Zustimmung zur Verordnung des Landkreises Freising zur Abfallentsorgung von pflanzlichen Abfällen, Erd- und Bodenaushub sowie Bauschutt


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 16.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.07.2019 ö 5

Sachverhalt

Die aktuell bestehende Delegation der Entsorgungsaufgabe für „pflanzliche Abfälle, Erd- und Bodenaushub“ ist seit 01.01.1992 in Kraft. Die Entsorgungsaufgabe für Bauschutt war seinerzeit formalrechtlich nicht explizit an die Landkreisgemeinden übertragen worden, obwohl es nach einer Umfrage unter den Landkreisgemeinden bis heute Usus ist, dass auch die Bauschuttentsorgung in kleineren Mengen als Service am Bürger in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde problemlos möglich ist. Dieser Umstand dürfte historisch gewachsen sein, da die Bauschuttentsorgung in der Regel gemeinsam im Container für Erd- und Bodenaushub erfolgt.

Die neue Verordnung des Landkreises dient zur formalen Absicherung des bereits praktizierten und bewährten Bürgerservice – der Entsorgungssicherheit von Bauschutt, pflanzlichen Abfällen, Erd- und Bodenaushub – vor Ort.

Durch die Gemeinde ist die Zustimmung zur neuen Verordnung notwendig.

Eine Änderung der gemeindlichen Abfallentsorgungssatzung ist nicht notwendig, da die Bauschuttentsorgung bereits enthalten ist.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der neuen Verordnung des Landkreises Freising zur Abfallentsorgung von pflanzlichen Abfällen, Erd- und Bodenaushub sowie Bauschutt zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.08.2019 12:13 Uhr