Aufstockung einer Garage zu Wohnzwecken durch Thomas Sonja und Ludwig auf der Fl.Nr.: 9/3, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.08.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Planes Freisinger Straße, der in diesem Bereich als WA-Gebiet ausgewiesen ist .
Der Gebäudekörper der bestehenden Garage beträgt nach den Außenmaßen 7,73 m x 8,80 m. Der neu geschaffene Wohnraum über der Garage ist vom 1. Stock des Wohngebäudes nicht begehbar. Es wird nur das Obergeschoß der Garage zu Wohnzwecken ausgebaut. Der Zugang zur Wohnung erfolgt über eine Außentreppe.
Stellplätze sind für alle vorhandenen Wohneinheiten (bestehend und neu) auf dem Grundstück nachzuweisen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
               
Festsetzung B-Plan Freisinger Straße
Erforderliche Befreiungen


Baufenster
Ebenerdiges Garagengebäude im Bestand vorhanden (jedoch kein Baufenster)
Wandhöhe bei Nebenanlage/Garage
Nach Umbau WH 5,98 m
Dachform (Satteldach)
Pultdach
Dachneigung 35 ° Satteldach
15 °

Beschluss

Das  gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die beantragten Befreiungen hinsichtlich Baufenster, Wandhöhe und Dachform und Dachneigung werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 13:43 Uhr