Neubau eines Dreifamilienhauses mit Dreifachgarage und Stellplätzen durch Daniela Stanglmayer auf der Fl.Nr.: 832, Gemarkung Aiterbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.08.2019 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das zu bebauende Grundstück liegt innerhalb der rechtskräftigen Einbeziehungssatzung Aiterbach Nord-Ost. Das Bauvorhaben ist deshalb nach Art. 34 BayBO als Innenbereichsvorhaben zu beurteilen. Das vorgegebene Baufenster der Satzung ist grundsätzlich eingehalten.
Lediglich für eine Außentreppe wird das Maß der baulichen Nutzung nach § 4 BauNVO überschritten und erfordert eine Befreiung. Das Wohnhaus hat die Außenmaße 15,99 m x 10,99 m. Die Dreifachgarage hat 9,99 m x 7,99 m. Hinsichtlich der Art und das Maßes der Bebauung entspricht das Gebäude der näheren umliegenden Bebauung . Das Gebäude wird in E + 1 ausgeführt, wobei das Dachgeschoss nicht ausgebaut wird.
Die Zufahrt zu den nach Satzung vorgeschriebenen Garagen und Stellplätzen erfolgt über das Grundstück 832/1, Gemarkung Aiterbach. Eine Grunddienstbarkeit mit Geh- und Fahrtrecht liegt vor.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiung von dem Maß der baulichen Nutzung § 4 BAUNVO für die Außentreppe wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 13:43 Uhr