Wahl und anschließende Bestellung mit Vereidigung eines neuen Feldgeschworenen für den Gemeindebereich Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.08.2019 ö 8

Sachverhalt

Die Bestellung der Feldgeschworenen regelt § 4 Feldgeschworenenverordnung i.V.m. Nr. 16 ff. Feldgeschworenenbekanntmachung. Dabei ist folgendes zu beachten:

Falls drei oder mehrere Feldgeschworene in der Gemeinde vorhanden sind, hat die Wahl des neuen Feldgeschworenen durch die bestehenden Feldgeschworenen selbst zu erfolgen. Dabei muss mindestens die Hälfte der Feldgeschworenen bei der Wahl anwesend sein. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Leiter der Wahl (Obmann der Feldgeschworenen) zu ziehende Los.

Sind keine oder weniger als drei Feldgeschworene vorhanden, oder sollten die Feldgeschworenen nicht von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, oder kommt eine Neuwahl nicht innerhalb eines halben Jahres zustande, so hat der Gemeinderat den neuen Feldgeschworenen zu wählen.

Da derzeit nur zwei Feldgeschworene bestellt sind, hat die Wahl und Bestellung des dritten Feldgeschworenen durch die Gemeinde zu erfolgen. Nach der Wahl wird der neu bestellte Feldgeschworene auf das Amt verpflichtet.

Die Verpflichtung ist in den Akten der Behörde, welche die Verpflichtung vorgenommen hat, festzuhalten (Art. 13 Abs. 2 Satz 4 AbmG).

Beschluss

Herr Franz Pichler wird zur Wahl des Feldgeschworenen vorgeschlagen und per Akklamation gewählt. Mit der Wahl ist Herr Pichler als Feldgeschworener bestellt.
Die Verpflichtung findet in Eidesform statt, dabei wird folgende Eidesformel gesprochen:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten, Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Siebenergeheimnisses – so wahr mir Gott helfe.
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“  geleistet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 13:43 Uhr