Errichtung von zwei Fertigteilgaragen mit Satteldach durch Petra Ettenhuber auf der Fl.Nr. 179/6, Gemarkung Tünzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 17.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.09.2019 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Grundstück wird im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde als Dorfgebiet dargestellt. Das beabsichtigte Bauvorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB) und fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere umliegende Bebauung ein.
Die Grundfläche (Garage01, Unterstand und Garage02) beträgt lt. Planunterlage 9,00 m x 7,00 m. Die Firsthöhe wird mit 5,835 m angegeben.
Die Dachneigung wird mit 40° geplant.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemei ndliche Einvernehmen gem. § 36 Abs.1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2019 08:22 Uhr