Neubau einer Automatentankstelle zur Abgabe von Diesel und AdBlue durch die BayWa AG auf der Fl.Nr. 1220/8; Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 17.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.09.2019 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kammerfeld-Süd. Die Errichtung einer Automatentankstelle ist nach den Festsetzungen zulässig. Bei der Tankstelle handelt es sich ein Gebäude der Gebäudeklasse III mit einer Gebäudehöhe von 3,20 m. Die Tanksäulen erhalten ein Flachdach mit 0° Dachneigung.
Für das Bauvorhaben ist eine Befreiung von der Festsetzung „Fläche von Bebauung freizuhalten“ erforderlich. In diese Fläche soll der oberirdische Tank aufgestellt werden.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Diskussionsverlauf

Frau Huber regt die Begrünung des Flachdachs an.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung hinsichtlich der Festsetzung „Fläche von Bebauung freizuhalten“ wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Christian Huber war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 14.10.2019 08:22 Uhr